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Jubel vor Gericht

Nach dem Freispruch für 13 Tierschutzaktivisten hat auf dem Platz vor dem Gerichtsgebäude in Wiener Neustadt Partystimmung geherrscht. Musik wurde gespielt, Angeklagte und Verteidiger wurden bejubelt. Einige der nicht rechtskräftig vom Vorwurf der kriminellen Organisation freigesprochenen Tierschützer waren den Tränen nahe. Sie seien „überwältigt“ von der Anteilnahme, so der Tenor.

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Das Urteil sei das „Ergebnis eines großen Teamworks“, freute sich Anwalt Stefan Traxler, der Martin Balluch und einige andere Angeklagte vertreten hatte. „Dieses Ergebnis war nicht vorhersehbar. Wir waren eigentlich sehr pessimistisch und haben große Angst gehabt.“ Richterin Sonja Arleth sprachen die Verteidiger durch die Bank „Lob“ für ihre „deutlichen Worte“ aus. Die langen und umfangreichen Begründungen seien nicht selbstverständlich gewesen, so Verteidiger Harald Karl.

„Anständige Entschädigung“ gefordert

Nun werde man alles daransetzen, eine anständige Entschädigung für die U-Haft, den psychischen Schaden und die Dauer des Prozesses herauszuholen, kündigten sie an. „Da soll sich der Staat etwas einfallen lassen.“ „Das ist hier eine Sternstunde der Justiz und der unabhängigen Gerichtsbarkeit. Es ist Zeit zu feiern“, rief Anwalt Michael Dohr in die Menge und erntete begeisterten Applaus.

Mit dem Urteil habe die Richterin Rückgrat gezeigt, lobte Balluch. Es sei nun klar, dass das ganze Verfahren „auf Lug und Betrug“ basiert und „nie wirklich ein Verdacht bestanden“ habe. Das Ganze sei ein „unfassbarer Skandal“. Um endlich die „wahren Täter“ zur Verantwortung zu ziehen, habe man eine Anzeige gegen die „SoKo Bekleidung“ ausgearbeitet, die am Dienstag präsentiert werden soll.

Dank an Unterstützer

Den Unterstützern, kritischen Medien und Politikern wurde seitens der Angeklagten Dank ausgesprochen. „Der Freispruch ist euch allen hier zu verdanken“, so der Zweitangeklagte. Es sei überwältigend, „wie vielen Leuten es nicht egal ist“. Das nächste Ziel der Aktivisten ist auch schon fixiert: die Abschaffung oder Reform des Paragrafen 278a. Dafür wurde auch Stunden nach der Urteilsverkündung vor dem Gebäude noch fleißig demonstriert.

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