Neue Ausbildung zum Freizeitpädagogen
Mit 55.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen will Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) die Ganztagsangebote an Schulen ausbauen. Notwendig dafür ist unter anderem die Schaffung einer neuen Ausbildung für Freizeitpädagogen, die ausschließlich für die Freizeitgestaltung der Kinder verantwortlich sein sollen.
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Das Gesetzespaket wurde vergangene Woche zur Begutachtung ausgesendet. Auch Schmieds VP-Verhandlungspartner Werner Amon stellte sich in einer Aussendung „voll hinter“ den Plan, der bereits ab dem Schuljahr 2011/12 umgesetzt werden soll.
210.000 Ganztagsbetreuungsplätze
Bisher bestehen laut Angaben des Unterrichtsministeriums 105.000 Betreuungsplätze für Nachmittagsangebote bis 16.00 Uhr, die bis 2015 auf 160.000 erhöht werden sollen. „Es sollten inklusive der Hortplätze rund 210.000 ganztägige Plätze angeboten werden“, so Schmied in einer Aussendung. Damit solle jedes Kind, das einen Tagesbetreuungsplatz benötigt, „ein hochwertiges Angebot an einer öffentlichen Schule bekommen“.
Eigene Freizeitpädagogen
Die Freizeitgestaltung im Rahmen der Ganztagsbetreuung soll von akademischen Freizeitpädagogen übernommen werden, für die an Pädagogischen Hochschulen ein zweisemestriger, berufsbegleitender Lehrgang vorgesehen ist. Die neu ausgebildeten Pädagogen sollen dezidiert in der Freizeit, „nicht aber in der individuellen Lernzeit (Erledigung von Hausaufgaben unter fachlicher Hilfestellung) eingesetzt werden“, heißt es im Gesetzesentwurf.
Damit wolle man sich speziell an Mitglieder von Sport-, Musik- und Kulturvereinen richten, die mit Schulen bei der Freizeitbetreuung kooperieren. Ein Leichtathlet könne beispielsweise als Halbtagsjob die Betreuung von Schülern am Nachmittag übernehmen. Die Schulen haben dabei die Möglichkeit, selbst einen sportlichen, musikalischen, künstlerischen oder anderen Schwerpunkt zu setzen.
Mindestteilnehmerzahl wird gesenkt
Um der Nachfrage an Betreuungsplätzen an allgemein bildenden Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen) gerecht zu werden, soll laut dem Gesetzesentwurf die Eröffnung einer Betreuungsgruppe künftig bereits ab zwölf angemeldeten Schülern möglich werden, bisher waren 15 notwendig. An AHS-Unterstufen bleibt die Mindestanmeldezahl von zehn Schülern unverändert, allerdings soll das Angebot flexibler werden: Künftig zählen auch Schüler, die nur für zwei Tage (bisher drei Tage) gemeldet sind.
Bund stellt 80 Mio. Euro zur Verfügung
Laut Budgetvereinbarung aus dem Vorjahr stellt der Bund bis 2014 jährlich 80 Mio. Euro für den Ausbau der Ganztagsangebote zur Verfügung. Ein Großteil daraus soll in Personalkosten fließen. Wie das mit den Ländern vereinbart wird, ist laut Angaben aus Schmieds Büro noch „Verhandlungsfrage“ und soll bis zum Sommer geklärt werden.
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