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Veröffentlichung von Plagiatsgutachten

Der frühere deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will nicht gegen die Veröffentlichung des Gutachtens zu seiner Doktorarbeit vorgehen. Zwar würde damit Guttenbergs Persönlichkeitsschutz berührt, teilten seine Anwälte am Mittwoch mit. „Gleichwohl stimmt unser Mandant der Veröffentlichung der Kommissionsergebnisse zu“, stellten sie klar.

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Die Anwälte Alexander Graf von Kalckreuth und Klaus Leipold betonten, Guttenberg habe eine Klage gegen die Veröffentlichung des Gutachtens der Universität Bayreuth weder „angedroht noch eingereicht“. Den Eindruck, Guttenberg gehe gegen die Veröffentlichung vor, schoben die Anwälte auf „missverständliche und teilweise falsche Medienberichterstattungen“.

Der Ex-Minister wende sich allerdings dagegen, dass die Untersuchungsergebnisse „an die Presse lanciert werden und wurden, bevor das Verfahren beendet ist und unserem Mandanten gegebene Fristen abgelaufen sind“, so die Anwälte weiter. Ihr Mandant werde sich an seine Zusage halten, „an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken zu wollen“.

Guttenberg „genug gestraft“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, äußerte unterdessen Verständnis für die Entscheidung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), gegen Guttenberg keinen Strafantrag zu stellen. „Ich kann nachvollziehen, dass der Bundestagspräsident hier nicht noch einmal nachtritt“, sagte Wiefelspütz der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Guttenberg sei mit dem Verlust von Amt und Mandat genug gestraft.

Ob die Plagiatsaffäre juristische Konsequenzen für Guttenberg haben wird, war weiter offen. Die Staatsanwaltschaft Hof wollte sich nicht dazu äußern, ob gegen Guttenberg ein Strafantrag vorliegt. Die Behörde werde während der laufenden Ermittlungen grundsätzlich keine Auskünfte geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage. Die „Berliner Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass ein Plagiatsopfer Strafantrag stellen wolle.

Zweifel an öffentlichem Interesse

Ein solcher Strafantrag wäre deshalb bedeutsam, weil eine mögliche Urheberrechtsverletzung entweder auf Antrag eines Geschädigten oder bei öffentlichem Interesse verfolgt werden muss. Es bestehen aber Zweifel, dass es ein ausreichendes öffentliches Interesse gibt. Guttenberg soll bei seiner im Fach Jus an der Uni Bayreuth abgegebenen Dissertation im großen Stil abgeschrieben haben, ohne diese Passagen als Zitate zu kennzeichnen. Wegen der Affäre erklärte der CSU-Politiker am 1. März seinen Rücktritt vom Ministerposten und zog sich danach auch von allen anderen politischen Ämtern zurück.

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