Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission klagt Schweden

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Die EU-Kommission hat gestern bekanntgegeben, Schweden wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ein zweites Mal vor den Europäischen Gerichtshof zitiert zu haben.

Das schwedische Parlament hatte am 16. März beschlossen, die Abstimmung über die stark umstrittene Überwachungsrichtlinie um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission hatte der schwedischen Regierung am 28. Juni 2010 ein Aufforderungsschreiben übermittelt und die Umsetzung der Richtlinie gefordert. Verliert Schweden den Prozess, muss es nachträglich 9.597 Euro pro Tag zwischen dem ersten und dem zweiten EuGH-Urteil zahlen und für jeden Tag der Nichtumsetzung nach dem zweiten Urteil 40.947 Euro.

Umsetzung in Österreich

Die EU-Richtlinie zwingt die Telekomunternehmen aller Mitgliedsstaaten dazu, die Telefon-, Internet- und Mailverbindungsdaten sowie die Handystandortdaten aller Bürger für mindestens sechs Monate zu speichern und für den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bereitzuhalten.

Die pauschale Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger bedeutet einen tiefen Eingriff in deren Grundrechte. Die Verfassungsgerichte einiger EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland und Tschechien, haben die Umsetzung als nicht verfassungskonform verworfen.

In Österreich soll die Umsetzung der Richtlinie Ende April in den Nationalrat kommen.