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Suche im Sozialen Netzwerk

Der US-Internetkonzern Google hat eine neue Funktion vorgestellt, mit der Nutzer Suchergebnisse positiv bewerten können - ähnlich wie bei Facebooks „Like“-Button. Um Suchergebnisse und Werbung präziser an den Mann bringen zu können, wertet der Konzern dabei auch das Soziale Netzwerk seiner User aus.

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Bisher ist die Funktion noch im experimentellen Stadium. Sie steht vorerst nur einem Teil der englischsprachigen User zur Verfügung, soll aber auch bald auf Deutsch angeboten werden. Die Verwendung des Dienstes ist einfach: Gefällt einem Nutzer ein Suchergebnis oder hält er es für besonders relevant in Zusammenhang mit seiner Suche, kann er auf den mit der Aufschrift „+1“ bezeichneten Button neben dem Ergebnis klicken. Der User muss dazu bei Google angemeldet sein.

Empfehlungen von Freunden

Der so markierte Link wird dann in einer eigenen Liste vermerkt, die der User auch für seine Kontakte freigeben kann. Dort kann der Nutzer seine Empfehlungen auch wieder löschen. Tauchen bei einer Suche Links auf, die ein bekannter Kontakt des Nutzers markiert hat, wird dessen Kurzprofil mit angezeigt. Das gilt nicht nur für Suchergebnisse, sondern auch für Googles Textanzeigen.

Soziales Netz wird analysiert

Die Funktion soll Google dabei helfen, den Nutzern bessere Suchergebnisse zu präsentieren. Freilich erfährt der Konzern so auch mehr über die Vorlieben seiner User und kann damit Werbung mit höherer Präzision ausspielen.

„Google, Facebook und Yahoo gehen dabei vor wie früher die Adressverlage“, erläutert Hans Zeger, Obmann der Datenschutzorganisation ARGE Daten, gegenüber ORF.at, „sie nehmen Daten über die Bürger aus verschiedenen Quellen und erstellen daraus Filter, die sie an Werbefirmen weiterverkaufen.“

Analyse Sozialer Netzwerke

Um Nutzern gezielt „+1“-Empfehlungen von Freunden und Bekannten anzeigen zu können, bezieht Google im Hintergrund auch das Soziale Netzwerk seiner registrierten User ein, beispielsweise die Kontakteliste im Chat. Die verwendeten Google-Kontakte kann der registrierte Nutzer in seinem Profil einsehen.

Man analysiere zu diesem Zweck aber auch „andere Signale“ wie die Verbindungen der User auf Twitter, um den Nutzern besonders relevante Ergebnisse präsentieren zu können, und könnte diese künftig auch bei der Auswertung und Darstellung der Kontakte verwenden, schrieb Google-Manager Rob Spiro bei der Vorstellung des Produkts im offiziellen Weblog des Konzerns. Interessant sind in diesem Zusammenhang die unter „Secondary Connections“ angeführten Kontakte, die Google nebenbei erfasst hat.

Die Daten und der Zweck

Bisher sei die Analyse dieser öffentlich vorhandenen Daten auch legal, so Zeger. „Datenschützer wollen bei der Neufassung des EU-Datenschutzrechts erreichen, dass die Weiterverwertung öffentlicher Daten in Zukunft nur dann möglich sein soll, wenn sie mit dem ursprünglichen Zweck übereinstimmt, zu dem die Daten ins Netz gestellt worden sind“, so der ARGE-Daten-Obmann gegenüber ORF.at.

„Bei Sozialen Netzwerken besteht der Zweck für den Nutzer ja darin, sich mit seinen Freunden auszutauschen, nicht um seine Daten zum Marketing freizugeben“, sagt Zeger. „In der letzten Novelle des österreichischen Datenschutzgesetzes war ein solcher Passus bereits enthalten, aber die Abgeordneten haben ihn wieder herausgestrichen.“

„Eine Frage der Freiwilligkeit“

„Das ist eine Frage der Freiwilligkeit“, so Eva Souhrada-Kirchmayer, Geschäftsführerin der Datenschutzkommission (DSK), gegenüber ORF.at. „Der Nutzer muss sich, um den Dienst zu verwenden, bei Google anmelden. Wenn er vorher von Google darüber informiert wird, wie seine Daten verwendet werden, ist das rechtlich kein Problem.“ Google müsse den Nutzern in Europa aber auch die Möglichkeit bieten, aus dem „+1“-Dienst gezielt aussteigen zu können - in der Fachsprache wird das Opt-out genannt.

Zustimmung via AGB

„Ich bin schon gespannt, wie Google diesen Dienst in Europa anbieten wird“, so Marit Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. „Eine Opt-out-Möglichkeit muss Google auf alle Fälle bieten, auch die Nutzer müssen ausreichend informiert sein und über die AGB zustimmen. Über die AGB lässt sich viel machen.“

Um die Auswertung von öffentlichen Daten aus Sozialen Netzwerken zu verhindern, sollten sich die User dort unter Pseudonymen anmelden oder ihre Daten und Beiträge nur für ihre Kontakte sichtbar machen, so Hansen. Man könne auch für verschiedene Zwecke verschiedene Google-Accounts anlegen.

Bezahldienst gefährlicher

Insgesamt sei der neue Dienst relativ harmlos, so Hansen, datenschutzrechtlich interessanter werde die geplante breite Einführung des Handybezahldienstes von Google im Rahmen des breiten Starts von Android-Handys mit NFC-Funktion. Dann nämlich könnten Standort- und Bezahldaten zur Erstellung sehr detaillierter Nutzerprofile verwendet werden.

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