US-Gericht verwirft Einigung zu Google Books

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die weitreichenden Pläne des Internetkonzerns Google zur Digitalisierung von Millionen von Büchern haben gestern einen Dämpfer erhalten. Ein US-Richter kippte gestern (Ortszeit) einen Vergleich des Unternehmens mit US-amerikanischen Autoren und Verlegern.

Danach hätte Google im Gegenzug für die Zahlung von 125 Millionen Dollar (88 Mio. Euro) das Recht gehabt, in den USA Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. Die Inhaber noch nicht abgelaufener Rechte wären dabei von einer noch einzurichtenden unabhängigen Agentur entschädigt worden.

Sieg für Rechteverwerter

„Der Vergleich würde einfach zu weit gehen“, schrieb der New Yorker Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. „Google bekäme mit der Vereinbarung einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Konkurrenten.“ Zudem sieht der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA gescannte ausländische Bücher darunter fielen.

Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008. Er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa aber bereits einmal überarbeitet. Die Entscheidung des Richters sei „klar enttäuschend“, teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen.

Verwaiste Werke

Google hatte 2004 damit begonnen, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt Google Books stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen.

Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht, speziell „verwaiste Werke“, die zwar auf dem Markt nicht mehr erhältlich, aber deren Rechte noch nicht abgelaufen sind.