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Faymann spricht von „gutem Tag“

Die Regierung ist zufrieden: Angesichts zahlreicher Beschlüsse - darunter das Fremdenrechtspaket - sei das ein „guter Tag“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Beschluss des Pakets im Ministerrat am Dienstag. Auch Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) sprach von einem „wichtigen Signal“.

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Trotz heftiger Kritik von Opposition und Menschenrechtsorganisationen wurde das Fremdenrechtspaket - mit leichten Entschärfungen - beschlossen. Faymann zeigte sich von den neuen Regeln grundsätzlich überzeugt, das Ergebnis sei herzeigbar und in Ordnung. Auch Pröll meinte, dass er mit Kritik an einzelnen Punkten leben könne. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hatte überhaupt von einem „großen Reformwerk“ gesprochen.

„SPÖ am Nasenring Fekters“

Einigkeit gab es nicht von Anfang an. Einige SPÖ-Vertreter hatten die strengeren Schubhaftbedingungen kritisiert. Auch die „Anwesenheitspflicht“ war seit Monaten umstritten. Umso mehr wird die SPÖ nun vonseiten der Grünen attackiert: „Warum lässt sich die SPÖ am Nasenring von der Innenministerin Fekter durchs Parlament jagen und treiben“, kritisierte Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Auch wenn es leichte Änderungen vor dem Beschluss gegeben habe, bleibt für die Grünen ein „ganz massives Verschärfungspaket“.

Häupl bedauert SPÖ-Zustimmung

Besonders SPÖ-Klubobmann Josef Cap und Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hätten in den vergangenen Monaten immer wieder auf Verbesserungen gepocht, so Glawischnig. Cap zeigte sich mittlerweile aber mit dem Paket zufrieden. Alles andere als zufrieden ist der Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) mit der Zustimmung seiner Partei zur Fremdenrechtsnovelle: „Ich bin unglücklich, das sage ich ganz offen.“ Vor allem an der Regelung „Deutsch vor Zuzug“ übte er heftige Kritik - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Gelindere Mittel nur bis 16

Die Regelung, dass Eltern entscheiden, ob sie ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder den Behörden übergeben, wurde zwar abgeschafft. Für Familien gelten weiter „gelindere Mittel“ - sie sollen in Privatunterkünften untergebracht werden. Laut Fekter würden Kinder maximal ein, zwei Tage vor der Abschiebung in Schubhaft genommen.

Für Minderjährige generell bleibt die Möglichkeit der Schubhaft aber bestehen. Gelindere Mittel werden nur noch bis zum 16. Lebensjahr angewendet, bisher lag die Altersgrenze bei 18. 16- bis 18-Jährige können daher bis zu zwei Monate in Schubhaft kommen. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) sieht nun die Nationalratsabgeordneten dringend gefordert, die im Ministerrat beschlossene Gesetzesvorlage vor einem endgültigen Beschluss noch zu überarbeiten.

„Anwesenheitspflicht“ nachträglich aufgenommen

Ebenfalls beschlossen wurde die „Anwesenheitspflicht“ für Asylwerber. Sieben Tage dürfen demnach Flüchtlinge nach ihrer Ankunft im Erstaufnahmezentrum dieses nicht verlassen. Das sei an der Begutachtung „vorbeigeschmuggelt“ worden, ist die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, überzeugt. Die Anwesenheitsverpflichtung wurde auch laut UNHCR erst nachträglich in den Entwurf aufgenommen.

In diesen sieben Tagen sollen Befragungen und Untersuchungen durchgeführt werden. Fekter verteidigt diese Regelung damit, dass überprüft werden müsse, ob Österreich für den Asylwerber zuständig sei. Um Verfassungsbedenken auszuräumen, dass außerhalb der Amtszeiten keine Kasernierung zulässig sei, wurde ein Journaldienst eingerichtet. Dieser soll einen - theoretischen - 24-Stunden-Betrieb auch an Wochenenden garantieren.

„Unabhängigkeit der Berater nicht garantiert“

Verbesserungsbedarf sehen Kritiker auch bei der neu geregelten Rechtsberatung, die nun in allen Phasen des Asylverfahrens vorgesehen ist. Das UNHCR kritisiert aber, dass die Unabhängigkeit der Berater nicht garantiert sei und dass es eine Berichtspflicht an die Behörden gebe. Der juristische Beistand wird je nach Verfahrensinstanz von Innenministerium oder Bundeskanzleramt ausgewählt.

Deutsch als Voraussetzung

Verschärft werden auch die Zuwanderungsbedingungen. Potenzielle Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern müssen vor ihrer Ankunft in Österreich über Deutschkenntnisse verfügen. Ausgenommen sind einzig die Angehörigen von Hochqualifizierten. Kritik daran wies Fekter zurück. Man könne bereits überall weltweit Deutsch lernen, wenn man einen Internetzugang hat.

Zudem wird die Integrationsvereinbarung so verschärft, dass das Deutschniveau A2 schon nach zwei und nicht erst nach fünf Jahren erreicht werden muss. Für einen dauerhaften Aufenthalt muss mindestens Maturaniveau bei den Deutschkenntnissen erreicht werden.

BZÖ sieht nur „Reinfall“

Der FPÖ wiederum reichen die Verschärfungen im Fremdenrecht nicht aus. Parteichef Heinz-Christian Strache meint, dass mit der beschlossenen Rot-Weiß-Rot-Card der Bevölkerung „Sand in die Augen“ gestreut werde: „Österreich hat einen Mangel an Arbeitsplätzen und nicht an Arbeitskräften.“

Unzufrieden zeigt sich auch das BZÖ. Parteiobmann Josef Bucher sieht in dem Fremdenrechtspaket „keinen großen Wurf, sondern einen großen Reinfall“. Ihm fehlt ein „klares Punktesystem für geordnete Zuwanderung“. Die derzeitige Regelung der Mitwirkungspflicht ist für Bucher nicht ausreichend. Diese solle nicht nur ein paar Tage, sondern für die gesamte Dauer bis zur Entscheidung über den Aufenthaltstitel gelten. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Betroffene untertauche.

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