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Hilfsmechanismus mit Auflagen

Trotz aller Differenzen um eine künftige gemeinsame EU-„Wirtschaftsregierung“ zeichnen sich beim Aufbau eines permanenten Euro-Rettungsschirms Fortschritte ab. „Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Bedingungen erfüllt sind, um eine begrenzte Vertragsänderung vorzunehmen“, sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Durao Barroso am Dienstag im Europaparlament in Straßburg.

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Deshalb habe die EU-Kommission eine positive Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben. Die Stabilität des Euros sei im Interesse aller EU-Länder, betonte Barroso. Für den permanenten Rettungsschirm sind Eingriffe in den EU-Vertrag notwendig.

Schon im Dezember hatten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel die Ergänzung von Artikel 136 des Lissabonner EU-Vertrags beschlossen. Damit wird ein neuer, ständiger Krisenmechanismus geschaffen, der den bis 2013 befristeten Euro-Rettungsschirm ablösen soll. Die Euro-Finanzminister verständigten sich nun am Dienstag in Brüssel darauf, den dauerhaften Krisenfonds mit 500 Milliarden Euro auszustatten. Damit könnte doppelt so viel Geld ausgeliehen werden wie zurzeit. Beim kommenden März-Gipfel wollen die EU-Chefs dauerhafte Festlegungen beschließen.

Keine Referenden geplant

Das „vereinfachte Änderungsverfahren“ kann nur angewendet werden, wenn es die Machtbalance zwischen EU und Mitgliedsstaaten nicht verschiebt. Die EU-Kommission sieht diese Bedingung erfüllt. Das Verfahren soll bis Ende 2012 abgeschlossen sein.

Alle 27 Staaten müssen diesem Schritt zustimmen und die Änderung im Parlament ratifizieren - Volksabstimmungen sind aber laut Juristen nicht nötig. Experten fürchteten bei Referenden eine Ablehnung wie zuletzt in Irland, wo die Iren 2009 erst im zweiten Anlauf den neuen EU-Vertrag von Lissabon angenommen hatten.

Deutschland drängt auf Änderungen

Insbesondere Deutschland hatte auf die Vertragsergänzung gepocht, weil die Regierung in Berlin fürchtete, dass das Bundesverfassungsgericht sonst im Falle einer Klage deutsche Hilfszahlungen für illegal erklären könnte.

Um den neuen Krisenmechanismus rechtlich zu verankern, wurde Artikel 136 um zwei Sätze ergänzt: „Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn das unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“

Wie groß wird der Rettungsfonds?

In den Verhandlungen über eine Aufstockung des Euro-Rettungsfonds EFSF sieht Deutschland dagegen weniger Eile geboten. Derzeit gebe es keine Notwendigkeit, darüber zu beraten, erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beim Treffen der EU-Finanzminister in Brüssel. „Ob wir uns bis Ende März damit beschäftigen, werden wir sehen.“

Auch Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) ließ offen, ob die seit Monaten diskutierte Aufstockung des EFSF Teil des geplanten Maßnahmenpakets gegen die Krise sein muss. Pröll sagte, wenn das Gesamtpaket gelinge, lasse der Druck zur Verstärkung des EFSF nach. Die EU-Kommission, Frankreich und etliche andere Euro-Staaten wollen die Kreditsumme dagegen rasch auf die ursprünglich angepeilten 440 Milliarden Euro ausweiten. EU-Währungskommissar Olli Rehn bekräftigte, das müsse Teil der Antwort auf die Krise bleiben.

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