Vorratsdatenspeicherung: Gelassenheit bei der Exekutive

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Der Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung treibt erstaunliche Blüten - und sorgt auch für Rätselraten bei journalistischen Beobachtern.

Als gestern sieben Spitzenbeamte des ÖVP-regierten Innenministeriums aufmarschierten, lag Kritik am Entwurf von SPÖ-Infrastrukturministerin Doris Bures in der Luft. Doch nichts dergleichen geschah, nur ein bisschen mehr Rechtsschutz wurde gefordert.

Ob es aus Sicht der Beamten denn gar keine Defizite gebe, fragten die verdutzten Medienleute beim „Pressefachgespräch“ in der Herrengasse. „Aus unserer fachlichen Sicht eigentlich keine mehr“, so die Antwort von Sektionsleiter-Stellvertreter Walter Grosinger.

Aufklärung gab es danach von Pressesprecher Rudolf Gollia. Die Beamten hätten lediglich auf einen Bericht des „Kurier“ reagieren wollen, in dem ihnen unterstellt worden sei, die Exekutive gehe unsauber mit jetzt schon gespeicherten Telekommunikationsdaten um.

Streit über Mindeststrafhöhen

Wer nach der von der ÖVP gekippten Einigung auf das Gesetz weitere Attacken auf Bures erwartet hatte, wurde enttäuscht. Die Frage, ob der Auftritt möglicherweise Teil einer parteipolitischen Inszenierung sei, ließen die Beamten unbeantwortet.

Für den Streit über Mindeststrafhöhen und „schwere Delikte“ oder die Frage, ob auch bei zivil- oder urheberrechtlichen Auseinandersetzungen auf die Vorratsdaten zugegriffen werden soll, erklärten sich Fekters Beamte auf Anfrage von ORF.at unter Verweis auf das Justizministerium für unzuständig. Ansonsten liege der Schwerpunkt auf den sicherheitspolizeilichen Maßnahmen.

Stattdessen beteuerten sie, dass sie lediglich sicherstellen wollten, auch in Zukunft Opfer via Handyortung finden und aus Gefahrensituationen befreien zu können. Auch grenzüberschreitend wolle man helfen, wenn etwa jemand in einem Internetforum seinen Selbstmord ankündige.

Dafür brauche es „nicht allzu viel“ an Adaptierungen, vor allem was ältere, auf Vorrat gespeicherte Daten betreffe. Zudem verlangten die Beamten mehr Rechte für den schon jetzt verankerten Rechtsschutzbeauftragten, etwa eine Verpflichtung zum Prüfen.

Das Justizministerium hatte in einer Aussendung mitgeteilt, der Bures-Entwurf verhindere die Verfolgung von Straftaten wie der Verbreitung von Kinderpornografie. Dieser Ansicht wollten sich die anwesenden Beamten nicht anschließen. Die Vorratsdatenspeicherung sei nur bei der Ermittlung eines sehr geringen Anteils an Straftaten nützlich, quasi als Ergänzung zum Sicherheitspolizeigesetz.