Einstellung Behinderter: Drei Viertel der Firmen säumig
Mehr als drei Viertel aller Betriebe kommen ihrer Pflicht zur Einstellung von Menschen mit Behinderung nicht oder nicht ausreichend nach.
Nach Angaben des Sozialministeriums hätten im Vorjahr 17.109 Firmen zumindest eine Person mit Behinderung einstellen müssen. Tatsächlich haben aber nur 3.869 Betriebe oder 22,6 Prozent diese Pflicht zur Gänze erfüllt. Die restlichen 77,4 Prozent haben entweder zu wenige oder gar keine Menschen mit Behinderung beschäftigt.
„Freikauf“ mit Ausgleichstaxe
Laut Behinderteneinstellungsgesetz sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Sie können sich jedoch von dieser Verpflichtung mit einer Ausgleichstaxe „freikaufen“. Diese Ausgleichstaxe beträgt bei einer Firmengröße bis zu 100 Mitarbeitern 226 Euro, bis zu 399 Mitarbeitern 316 Euro und ab 400 Mitarbeitern 336 Euro im Monat.
Wie viel Geld die Betriebe mit der Ausgleichstaxe im Vorjahr insgesamt gezahlt haben, diese Zahl liegt im Sozialministerium vorerst noch nicht vor.