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Lediglich 126.000 Euro

In den AvW-Stiftungen in Liechtenstein sind keine Millionen gefunden worden. Bei den Untersuchungen der Behörden tauchten insgesamt 126.000 Euro in Geldwert und Aktien auf. Das sagten die Staatsanwälte Thomas Liensberger und Christof Pollak sowie Richter Christian Liebhauser-Karl am Montag im AvW-Prozess. Der Angeklagte Wolfgang Auer-Welsbach gab diese Werte unwiderruflich zur Schadenswiedergutmachung frei.

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Ursprünglich habe es in den Stiftungen einen Einlagerungswert von 51 Mio. Euro gegeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Über diese Konstruktionen habe der Angeklagte 95,71 Prozent seiner Aktien kontrolliert. Dazu sagte Auer-Welsbach: „Die Bundeswertpapierbehörde hat es gewusst, sie hat die Käufe und Verkäufe gesehen. Ich habe nichts verschwiegen.“

37 Mio. Sondervermögen gab es nicht

Auer-Welsbach gab auch zu, dass es das im Verlauf des Verfahrens vielzitierte Sondervermögen von 37 Mio. Euro nicht gegeben habe. Es sei „operatives Geld“ gewesen, mit dem AvW-Aktien gekauft und in die AvW Management AG eingebracht worden seien. Sollten dennoch irgendwo Vermögenswerte, die in Zusammenhang mit den inkriminierten Handlungen stehen, auftauchen, seien sie für die Wiedergutmachung zu verwenden, betonte er.

Privatvermögen: 100.000 Euro

Auer-Welsbach hatte bei der Verhandlung Mitte Jänner zugegeben, dass er für „ein paar hunderttausend Euro“ an Geldern, die er von 2003 bis 2008 aus Liechtenstein-Stiftungen genommen hatte, keine Steuern zahlte. „2010 habe ich eine Selbstanzeige durchgeführt.“ Der Grund: die berüchtigte Steuer-CD. Bei der Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl bezifferte Auer-Welsbach den Stand seines privaten Vermögens mit 100.000 Euro, auf das er aber derzeit keinen Zugriff habe. Bis November 2008 habe er ein monatliches Einkommen von 29.000 Euro bezogen, danach 15.000 Euro.

Auch nach dem Geständnis war Auer-Welsbach am Montag nicht bereit, Fragen der anwesenden Privatbeteiligtenvertreter zu beantworten. „Wir sind der Meinung, dass die intellektuelle Kapazität des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ausreicht, den Fall zu klären“, sagte Verteidiger Franz Großmann. Außerdem wäre dadurch ein faires Verfahren gefährdet, da einer der Anwälte im Vorfeld bereits mit Vorverteilungen an die Öffentlichkeit gegangen sei, so Großmann.

Link:

  • AvW (Informationen des Masseverwalters)