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OGH soll rechtliche Grauzone klären

Auch wenn das angekündigte Geständnis von Wolfgang Auer-Welsbach den AvW-Prozess nun deutlich verkürzen könnte, werden die geschädigten Anleger noch auf ihr Geld warten müssen. Das Insolvenzverfahren könnte sich noch länger hinziehen. „Auf das zivilrechtliche Verfahren hat ein Geständnis keinen unmittelbaren Einfluss“, sagte Masseverwalter Gerhard Brandl gegenüber der APA.

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Man werde trotzdem die Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof (OGH) führen, um die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Genussrechte abzuklären. Denn es ist noch unklar, ob die AvW-Genussscheine Fremdkapital oder doch nachrangiges Eigenkapital waren. Ist Kapital nachrangig, werden die Verbindlichkeiten im Fall einer Insolvenz erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgläubiger bedient.

Diese Frage wollten die Masseverwalter Brandl und Ernst Malleg in dieser rechtlichen Grauzone nicht entscheiden. Sie wollen die Anlegerforderungen bestreiten, berichtete das „WirtschaftsBlatt“. Die Forderungen betragen insgesamt rund 300 Mio. Euro.

Judikatur fehlt

Die Rechtswissenschaftler Georg Graf und Friedrich Rüffler konnten in einer neun Seiten starken Ersteinschätzung kein eindeutiges Ergebnis erzielen, um welche Kapitalform es sich dabei handle. Es seien „in rechtlicher Hinsicht wesentliche Aspekte unsicher“, heißt es in dem Gutachten.

Brandl und Malleg betonen, es gebe keine Judikatur zu den Genussscheinen. Daher müsse man diesen Weg beschreiten, die Genussrechte seien vom österreichischen Gesetzgeber bisher „nur rudimentär geregelt“. 15 bis 20 Verfahren sollen geführt werden. Die Klagsfristen der AvW-Anleger werden verlängert, bis der OGH die Verfahren beendet hat.

Kritik an Masseverwaltern

Laut dem steirischen Anlegeranwalt Erich Holzinger, der knapp 1.700 Anleger vertritt, wäre ein Geständnis von „eminenter Bedeutung“ für die mutmaßlich Geschädigten, würde dadurch doch „ein für alle Mal deren Anspruch gegenüber AvW grundsätzlich festgestellt“. Er rät Genussscheininhabern, sich noch vor der nächsten Verhandlung am 31. Jänner im Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen, um etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber Auer-Welsbach zu wahren - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Kritik übte Holzinger an den AvW-Masseverwaltern. Mit einem Geständnis werde es diesen „noch schwerer fallen, die Konkursforderungen der AvW-Geschädigten ernsthaft zu bestreiten“.

Anleger im Prozess unterstützt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützte AvW-Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen. Mit Anschlüssen von Privatbeteiligten wurden im AvW-Prozess Forderungen im Ausmaß von fast 17 Mio. Euro für rund 600 Geschädigte geltend gemacht. Im Konkursverfahren wurde die Frist zur Anmeldung von Forderungen auf den 30. April verlängert.

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