EU beanstandet Teile des ungarischen Mediengesetzes
Im Streit um das ungarische Mediengesetz legt die EU-Kommission nach. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hat in einem Brief an die ungarische Regierung drei Punkte des neuen Gesetzes beanstandet, teilte ein Kommissionssprecher heute in Brüssel mit: „Einige Regelungen scheinen unangemessen zu sein.“ Das ergebe eine vorläufige Untersuchung des Gesetzes.
Ungarns Justizminister Tibor Navracsics bekräftigte unterdessen, dass Ungarn zu Änderungen des Gesetzes bereit sei, falls die EU-Kommission Mängel feststelle.
Kritiker aus Politik und Fachkreisen befürchten, dass das Gesetz als Mittel der Medienzensur benutzt werden könne. Das Thema überschattet den Start der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft.
Ungarn weist Vorwürfe zurück
Kroes’ Behörde kritisierte, dass die Kontrolle für ausländische Medien nach dem neuen Gesetz zu strikt sei, die Möglichkeiten einer ausgewogenen Berichterstattung beschränkt und die Registrierungsanforderungen zu hoch seien. Die EU-Kommission habe daher Zweifel, ob das ungarische Gesetz korrekt europäisches Recht umsetzt. „Wir schauen uns auch die Unabhängigkeit der Medienaufsichtsbehörde an“, sagte der Sprecher der Kommissarin weiter.
Justizminister Navracsics wies die bisher geäußerten Vorwürfe teilweise zurück. Anders als Brüssel es darstelle, stimme es nicht, dass selbst Videoblogger sich nach dem neuen Gesetz registrieren lassen müssten. Unklarheiten zum Begriff der „Ausgewogenheit“ der Berichterstattung, die laut im Gesetz vorgeschrieben ist, wolle Budapest beseitigen.