Justiz genehmigte 2009 fünf Lauschangriffe

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Drei große und zwei kleine Lauschangriffe hat es im Jahr 2009 in Österreich gegeben. Dazu kamen noch 117 optische Überwachungen (Videofallen).

Das geht aus dem Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen hervor, den Justizministerin Claudia Bandion-Ortner dieser Tage dem Parlament übermittelt hat. Eine Rasterfahndung, also einen automationsgestützten Datenabgleich, gab es 2009 nicht, hieß es heute in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.

Überwachung mehrheitlich erfolglos

Laut Bericht führten die Überwachungsmaßnahmen in 44 Fällen zum Erfolg und trugen zur Aufklärung oder zur Verhinderung der dem Antrag zugrundeliegenden strafbaren Handlung bei. In 57 Fällen blieb die Überwachung hingegen erfolglos, in weiteren 20 Fällen sei der Erfolg der Maßnahme noch nicht abschätzbar.

Die Überwachungen richteten sich gegen insgesamt 357 Verdächtige. Diese besonders hohe Zahl sei vor allem auf ein sehr umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche Personen im Sprengel der Staatsanwaltschaft Wien zurückzuführen.

Fremdes Vermögen im Visier

In den meisten Fällen ging es bei den Delikten um Straftaten gegen fremdes Vermögen (86 Fälle). Auf Rang zwei und drei der in diesem Zusammenhang häufigsten Deliktgruppen rangierten Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz und strafbare Handlungen gegen Leib und Leben.

Nur in einem einzigen Fall wurde der Antrag einer Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer besonderen Ermittlungsmaßnahme nicht bewilligt. Beschwerden gegen erfolgte Überwachungen gab es nicht, ebenso wenig Anträge auf Vernichtung von Bildern und Teilen der schriftlichen Aufzeichnungen.