Themenüberblick

Nach Ende der Besatzungszeit eingeführt

Geschaffen wurde die Wehrpflicht in Österreich nach dem Ende der Besatzungszeit 1955. Seither wurde der Grundwehrdienst zwar um drei Monate verkürzt. Insbesondere die SPÖ hatte aber bis zum Schwenk des Wiener Bürgermeisters Michael Häupl im Herbst 2010, der damit nicht nur innerparteilich eine Debatte eröffnete, an der Wehrpflicht festgehalten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die Sozialdemokraten standen bis zu diesem Zeitpunkt einem Berufsheer seit dem Bürgerkrieg von 1934 - als die Regierung die Armee gegen Arbeitermilizen einsetzte - ablehnend gegenüber.

1. August 1952: Die Gründung der großteils mit US-amerikanischen und britischen Waffen ausgestatteten „Bereitschafts-Gendarmerie“ als Vorläufer des österreichischen Bundesheeres beginnt. Das von den Alliierten erlassene Verbot militärischer Aktivitäten wird erst nach Unterzeichnung des Staatsvertrags 1955 aufgehoben.

7. September 1955: Das erste Wehrgesetz inklusive allgemeiner Wehrpflicht wird verabschiedet. Die ordentliche Präsenzdienstzeit beträgt neun Monate (inklusive zwei Wochen Urlaub).

4. März 1969: Eine Verordnung der Bundesregierung über die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes um drei bis 15 Monate wird erlassen.

1. August 1971: Der Grundwehrdienst wird offiziell auf sechs Monate verkürzt. Da zusätzlich Truppenübungen absolviert werden müssen, dauert der Wehrdienst aber acht Monate. Die bisher zwei Wochen Urlaub werden gestrichen.

1. Jänner 1975: Der Zivildienst wird als Wehrersatzdienst inklusive „Gewissensprüfung“ durch eine Kommission eingeführt. Bis dahin bestand nur die Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung. 1956 bis 1974 wurden nach Angaben des Verteidigungsministeriums von 3.277 Anträgen 3.266 genehmigt, was 0,45 Prozent der Wehrpflichtigen entsprach. Der Zivildienst dauert wie der Wehrdienst acht Monate. Rund 27.000 Zivildiener gab es bis 1985.

10. Juni 1975: Die allgemeine Wehrpflicht wird in die Bundesverfassung als Artikel 9a aufgenommen.

1. Jänner 1992: Die Gewissensprüfung für Zivildiener wird abgeschafft, der Zivildienst im Gegenzug um zwei auf zehn Monate verlängert. Weil die Zahl der Zivildiener stark steigt (1994 waren es bereits über 6.000), wird der Wehrersatzdienst 1994 auf elf Monate und 1997 auf zwölf Monate (inklusive zwei Wochen Urlaub) verlängert.

1. Jänner 2001: Eine Novelle zum Wehrgesetz ermöglicht Frauen die Ableistung von freiwilligen Waffenübungen, Funktionsdiensten sowie Milizarbeit.

1. Jänner 2006: Der Wehrdienst wird von acht auf sechs Monate verkürzt.

Link: