Insgesamt zehn Jahre Haft für Elsner
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner gegen seine erstinstanzliche Verurteilung teilweise stattgegeben. Das Urteil wurde in erheblichen Teilen aufgehoben.
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Elsner ist mit der Entscheidung des OGH zu einer insgesamt zehnjährigen Freiheitsstrafe und der damit gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe für die ihm vorgeworfene Untreue verurteilt worden. Neben der vom OGH verhängten siebeneinhalbjährigen Freiheitsstrafe für die verbliebenen, von der Aufhebung des Ersturteils nicht betroffenen Untreuefakten hat Elsner auch die seit längerem rechtskräftigen zweieinhalb Jahre aus der „Plastiksackerlaffäre“ - er hatte dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter in einem ungewöhnlichen Behältnis 560.000 Euro überlassen - zu verbüßen.
Gemäß den Feststellungen des OGH reduzierte sich der Schaden, den das Erstgericht Elsner angelastet hatte, von 1,72 Mrd. auf 1,2 Mrd. Euro.
Deutliche Kritik an Urteil erster Instanz
„Das Urteil hat einfach zu wenig Feststellungen“, sagte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig in Bezug auf das erstgerichtliche Urteil der ehemaligen BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Davon betroffen waren nicht nur Helmut Elsner, sondern auch dessen Nachfolger Johann Zwettler und Elsners ehemalige „rechte Hand“ Peter Nakowitz. Bei Zwettler reduzierte sich der ihm ursprünglich zugerechnete Schaden von über 900 Mio. Euro um rund ein Drittel.

APA/Herbert Neubauer
Elsner sitzt seit 2008 in U-Haft.
Die vom Erstgericht über Zwettler verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren wurde vom OGH bestätigt - allerdings nur deshalb, weil die Staatsanwaltschaft gegen das Strafausmaß nicht berufen hatte. Damit war gemäß dem Verschlechterungsverbot eine Erhöhung nicht mehr möglich. Nakowitz’ Verurteilung zu vier Jahren Haft wurde aufgrund von Feststellungsmängeln zur subjektiven Tatseite beinahe zur Gänze aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen.
Die Feststellungen zu den drei Angeklagten hätten in wesentlichen Teilen nicht ausgereicht, „um eine Verurteilung wegen Untreue zu tragen“, stellte Lässig fest. Das Erstgericht habe sich bei Elsner, Zwettler und Nakowitz zu wenig mit der subjektiven bzw. objektiven Tatseite auseinandergesetzt. Bei Elsner wurde das Betrugsfaktum zur Gänze aufgehoben, auch der Vorwurf der Bilanzfälschung hielt in der Instanz nicht.
Flöttl-Verhandlung: Zurück an den Start
Die Urteile gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter der ersten Instanz wurden zur Gänze aufgehoben. Die Fälle werden an das Erstgericht verwiesen und müssen komplett neu verhandelt werden, verkündete Senatsvorsitzender Rudolf Lässig heute, Donnerstag. Das Urteil gegen Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger wird großteils aufgehoben. Die Aufhebung erfolge wegen „Verfahrensmängeln“ und „rechtlichen Fehlern“, erläuterte Lässig.
Schwere Vorwürfe
Elsner hatte sein Schlussplädoyer vor dem OGH am Mittwoch zu einem Rundumschlag genutzt. Dabei verschonte Elsner weder Bandion-Ortner, ihren jetzigen Kabinettschef und früheren BAWAG-Staatsanwalt Krakow noch den Spekulanten Flöttl. „Ich wusste vom ersten Tag an, sie will mich verurteilen“, sagte Elsner über Bandion-Ortner. Das habe er aus ihrer Fragestellung und ihrer Körpersprache gesehen. Bandion-Ortner und dem BAWAG-Staatsanwalt Krakow warf Elsner „Vertuschung“ vor, deswegen habe er sie auch wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.
Elsner kreidete Bandion-Ortner besonders an, dass sie abgestritten habe, mit seinem früheren Anwalt Wolfgang Schubert über eine Enthaftung gegen Kaution gesprochen zu haben.
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