Themenüberblick

Elsner im Blitzlichtgewitter

Unter großem Medieninteresse hat am Mittwoch die Verhandlung im Rechtsmittelverfahren im BAWAG-Prozess begonnen. Auf dem Prüfstand des Obersten Gerichtshofes (OGH) stehen die Urteile, die in erster Instanz von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, heute Justizministerin, über die Ex-BAWAG-Spitze Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz gefällt wurden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Alle drei waren in erster Instanz für schuldig erkannt und Elsner zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt worden. Zwettler erhielt fünf, Nakowitz vier Jahre Haft. Sie hatten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen die Urteile erhoben. Während Zwettler und Nakowitz bis heute keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht haben, befindet sich Elsner seit Februar 2007 in U-Haft.

Zahlreiche Enthaftungsanträge wurden wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Über die übrigen sechs BAWAG-Urteile, u. a. gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, wird in nicht öffentlicher Verhandlung entschieden. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Anwalt: Nichtigkeit wegen Bandion-Ortners

Trotz seiner angeschlagenen Gesundheit nimmt Elsner am Rechtsmittelverfahren teil und will ein Schlusswort an den OGH richten. Vier Sicherheitskräfte versuchten, den 75-Jährigen, der im Verhandlungssaal sofort am Tisch für die Angeklagten Platz nahm, vom Blitzlichtgewitter abzuschirmen - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner

Reuters/Leonhard Foeger

Elsner nahm unter Blitzlichtgewitter am Tisch für den Angeklagten Platz.

Zu Beginn forderten Elsners Anwälte für den Angeklagten die Aufhebung des Ersturteils und einen Freispruch. Es handle sich um ein „einzigartiges Verfahren“, nicht nur wegen der Länge des Verfahrens und der Rekord-U-Haft für Elsner sowie der „zahlreichen Ungereimtheiten“ im Akt, sondern weil die BAWAG-Richterin zur Justizministerin gemacht worden sei, sagte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger. Bandion-Ortner habe das Urteil ausgefertigt und unterzeichnet, als sie schon designierte Justizministerin war, das hätte sie aber nicht tun dürfen.

Stranzinger ortet auch „Hudelei“ bei der Verfassung der Anklageschrift, die später dreimal modifiziert worden sei. Dadurch seien auch Delikte angeklagt worden, die schon verjährt gewesen seien. Strafrechtsprofessor Peter Lewisch, ebenfalls Rechtsvertreter für Elsner, sagte, mangels eines Schädigungsvorsatzes liege auch keine Untreue vor. Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens sagte, die lange U-Haft sei unverhältnismäßig.

Vorsitzwechsel wegen Optik

Im Vorfeld war es zu einem Vorsitzwechsel im Senat des OGH gekommen, um einen Anschein von Befangenheit zu vermeiden: Senatspräsident Thomas Philipp wurde wegen möglichen Zweifels an seiner Unparteilichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Er hatte sich nämlich schon im August als OGH-Vizepräsident beworben. Da die Justizministerin den neuen OGH-Vize dem Bundespräsidenten vorschlagen muss, Bandion-Ortner aber selber den BAWAG-Prozess führte und das Urteil unterzeichnete, hätte sich eine schiefe Optik ergeben. Daher leitet nun Richter Rudolf Lässig den Senat.

Generalprokuratur sieht Festellungsmängel

Die Generalprokuratur hatte das erstinstanzliche Urteil wegen Feststellungsmängeln zerpflückt. Sollte der OGH den Empfehlungen der Generalprokuratur folgen, wären bei Elsner 14 von 18 Untreuefakten zu bestätigen und das Urteil im restlichen Umfang, also bei den Verurteilungen wegen Bilanzfälschung und Betrugs, aufzuheben. Möglicherweise setzt der OGH auch gleich eine Strafe für den bestätigten und damit in Rechtskraft erwachsenen Untreuekomplex fest.

Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner

APA/Georg Hochmuth

Elsners Eherfrau hofft auf ein „weises Urteil“.

Ruth Elsner zuversichtlich

Elsners Ehefrau Ruth zeigte sich vor Verhandlungsbeginn zuversichtlich, dass der OGH „ein weises Urteil“ sprechen werde. Sie habe Hochachtung vor ihrem Mann, dass er eine vierjährige Untersuchungshaft und „Betrug, Lüge und Verrat“ überlebt habe. Ihr Mann wolle bei der Verhandlung unbedingt ein Schlusswort sprechen, obwohl er gesundheitlich schwer angeschlagen sei. Er sei „weiterhin kämpferisch“. Ruth Elsner hatte immer wieder scharfe Kritik an Bandion-Ortner und BAWAG-Staatsanwalt Georg Krakow, heute Bandion-Ortners Kabinettschef, geübt. Sie bezeichnet beide nun als „Profiteure“ des BAWAG-Prozesses und wirft dem Mitangeklagten Flöttl vor, ihren Mann und die BAWAG hereingelegt zu haben.

Freilassung unwahrscheinlich

Dass Elsner nach fast vierjähriger U-Haft - wie von manchen Medien spekuliert - im Anschluss auf freien Fuß gesetzt wird, erscheint insofern unwahrscheinlich, als eine bedingte Entlassung erst nach Verbüßung der Strafhälfte gesetzlich möglich ist. Dass der OGH die vom Erstgericht verhängte Strafe in einem Ausmaß reduziert, dass die Strafhälfte bereits mit der U-Haft abgesessen wäre, halten Justizkenner für eher unwahrscheinlich.

Bandion-Ortner hat Spekulationen über einen Rücktritt im Fall einer deutlichen Korrektur der BAWAG-Urteile bereits zurückgewiesen, in Medien wird trotzdem bereits über einen möglichen Nachfolger gemunkelt.

Links: