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„Es liegt noch nicht sehr viel vor“

Die Enthüllungen der Internetplattform WikiLeaks sind für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner „theoretisch strafbar“. An ein Vorgehen gegen die Betreiber denkt sie derzeit allerdings nicht. Erstens sei der Zeitpunkt zu früh, sagte sie am Dienstag vor dem Ministerrat, zweitens sei allgemein bekannt, dass es Umgehungsmöglichkeiten eventueller Internetsperren gibt.

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„Es liegt noch nicht sehr viel vor“, so Bandion-Ortner. Eventuelle strafrechtliche Verstöße sieht die Justizministerin im Geheimnisverrat bzw. der Veröffentlichung von Amtsgeheimnissen. Förderlich sieht sie die Veröffentlichung der Dokumente auf jeden Fall nicht: „Dass die Diplomatie einen Schaden davonträgt, ich glaube, das ist uns allen klar.“

„Man kann sich im Internet nicht alles leisten“

Bandion-Ortner sieht in der WikiLeaks-Affäre auch ein Zeichen für die Gefährlichkeit des Internets. „Die Grenzen sind dort zu ziehen, wo es um kriminelle Handlungen geht. Geheimnisverrat kann kriminell sein.“ Das Internet sei „kein rechtsfreier Raum“, betonte Bandion-Ortner am Rande des EU-Justizministerrats am Freitag in Brüssel. „Man kann sich im Internet nicht einfach alles leisten, das verkennt die Internet-Lobby einfach.“

Darauf angesprochen, dass auch die Gefahr der Einschränkung der Meinungsfreiheit besteht, sagte die Ministerin: „Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht. Aber ein Grundrecht endet immer dort, wo in ein anderes Grundrecht eingegriffen oder andere Gesetze verletzt werden.“ Es gehe auch um die Abwägung von Interessen. Sie kenne aber die gesamte WikiLeaks-Causa nicht im Detail. „Aber wenn wirklich sensible Daten veröffentlicht werden, die Personen oder Staaten in Gefahr bringen können, wird das nicht egal sein.“ Dann würden auch Bestimmungen zum Geheimnisverrat greifen, „auch von denen, die beitragen, dass derartige Geheimnisse veröffentlicht werden“.

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