Bündel an Maßnahmen
Die Budgetkonsolidierung bringt zahlreiche Änderungen im Zivil- und Strafrecht. Damit will das Justizministerium vor allem die Effizienz der Arbeitskapazitäten im Bereich der Gerichte erhöhen. Im Begutachtungsentwurf für das Budgetbegleitgesetz ist etwa die Verkürzung des „Gerichtsjahres“ vorgesehen, gespart werden soll aber auch bei der Entlassungshilfe oder Drogentherapien.
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Durch die Verkürzung des Gerichtsjahres von neun auf fünf Monate und eine Senkung des Ausbildungsbeitrags geht das Justizministerium von einem Einsparungspotenzial von fünf bis sechs Mio. Euro ab 2012 aus. Richteramtsanwärter werden künftig flexibler eingesetzt. Die Ausbildungsmöglichkeiten für Richteramtsanwärter sollen weiters „gemäß den aktuellen Erfordernissen“ auf den Bereich der Wirtschaft erweitert werden.
Praktika für Richter und Staatsanwälte
Außerdem will das Ministerium die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Wirtschaftsbereich, etwa durch Praktika bei Unternehmen, vorantreiben. Die neue „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (anstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft) wird formal im Gesetz verankert.
Im Strafrecht ist die Abschaffung der bedingten Geldstrafe geplant. Weiters soll im Strafgesetzbuch eine besondere Form der tätigen Reue eingeführt werden: Wenn ein Unterhaltsschuldner bis zum Schluss der Verhandlung den gesamten Unterhaltsrückstand bezahlt, wird Straffreiheit ermöglicht.
Sparen bei Drogentherapien
Sparen will das Justizministerium bei Drogentherapien. Die Aufwendungen für „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, 2009 betrugen sie demnach rund sieben Mio. Euro. Der größte Teil der Kosten entfalle auf stationäre Therapie.
Um eine Entwicklung von Langzeit- zu Kurzzeittherapie zu fördern, soll die Dauer einer stationären Aufnahme allgemein auf sechs Monate befristet werden. Zur Missbrauchsvermeidung und aus budgetären Gründen ist außerdem eine Begrenzung der Entlassungshilfe geplant. So soll etwa jener Betrag, bis zu dem von Strafgefangenen Angespartes aufgestockt werden kann, mit der Hälfte des Existenzminimums festgesetzt werden.
Gerichtsferien gestrichen
Forciert werden sollen des Weiteren elektronische Zustellungen oder Videoeinvernahmen. Um Einsparungen zu erzielen, sollen in straf- und sozialgerichtlichen Verfahren künftig außerdem vorrangig „justizeigene“ Dolmetscher verwendet werden.
Im Zivilrecht sind noch etliche weitere kleinere Änderungen geplant, primär mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten: Die Beratung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung durch die Gerichte wird es demnach künftig beispielsweise nicht mehr geben. Gestrichen werden sollen auch die „Gerichtsferien“, also die in der Zivilprozessordnung verankerte verhandlungsfreie Zeit (15. Juli bis 25. August bzw. 24. Dezember bis 6. Jänner).
Höhere Gebühren
Insgesamt trägt die Justiz 2011 rund 30 Mio. Euro zur Budgetkonsolidierung bei. Dass nur ein geringer Teil durch Einsparungen und der größere Teil durch Gebührenerhöhungen erfolgt, liegt laut Bandion-Ortner am hohen Personalkostenanteil der Justiz und daran, dass die Justiz schon derzeit zu 70 Prozent „eigenfinanziert“ sei.
Vorgesehen sind nun u. a. eine Anhebung der Gebühren für Grundbucheintragungen von 1,0 Prozent des Kaufpreises auf 1,1 Prozent (bringt rund 13,6 Mio. Euro jährlich). Für Grundbuchabfragen gibt es künftig eine Flatrate zwischen 1,5 und drei Euro (derzeit wird noch nach Zeilen abgerechnet). Spürbar angehoben werden die Gebühren für Firmenbuchabfragen. Die Tarife sind laut Bandion-Ortner seit August 1999 unverändert und sollen nun an die seither angefallene Inflation angepasst (also um 25,3 Prozent bzw. rund fünf Mio. Euro angehoben) werden.
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