Themenüberblick

33 Jahre Unklarheit

Der deutsche Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter starben vor mehr als 33 Jahren, am 7. April 1977, bei einem Attentat der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe. Wer die tödlichen Schüsse abfeuerte, ist bis heute ungeklärt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

7. April 1977: Siegfried Buback und zwei Begleiter sterben im Kugelhagel der Terroristen. Als Täter gelten lange Zeit Christian Klar, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg sowie - als „Chefin“ der RAF - Brigitte Mohnhaupt.

3. Mai 1977: Verena Becker und Günter Sonnenberg werden in Singen festgenommen, im Gepäck die Waffe, mit der Buback erschossen wurde. Da sie bei der Festnahme auf Polizisten schießen, werden sie wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Verfahren gegen Sonnenberg wegen des Buback-Mordes wird 1982 eingestellt, weil er wegen der Folgen eines Kopfschusses als nicht verhandlungsfähig gilt.

September 1977: Folkerts wird in den Niederlanden verhaftet, wegen Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt und ein Jahr darauf an Deutschland ausgeliefert. Das Oberlandesgericht in Stuttgart verurteilt ihn wegen der Buback-Morde zu lebenslanger Haft. 18 Jahre später kommt er frei.

April 1985: Wegen Mordes und Mordversuchs unter anderem im Fall Buback werden Klar und Mohnhaupt zu lebenslanger Haft verurteilt.

September 1989: Der deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt Verena Becker, da sie in der Haft vom Terrorismus abgerückt sei.

April 2007: Der „Spiegel“ berichtet, Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt hätten seit Jahren Hinweise von RAF-Mitgliedern, dass das Attentat auf Buback anders abgelaufen sei als von den Gerichten festgestellt. Zum Schutz der Informanten habe man das geheim gehalten.

Juni 2008: Die Bundesanwaltschaft leitet ein neues Ermittlungsverfahren gegen Becker ein. Weil sie damit als Beschuldigte gilt, können die Ermittler Genmaterial von ihr nehmen und es mit DNA-Spuren abgleichen.

Juli 2008: Ein Gutachten stellt fest, dass Becker vermutlich nicht unmittelbar am Buback-Attentat beteiligt war. DNA-Spuren, die nach dem Mord an Kleidungsstücken gefunden wurden, stammen nicht von ihr.

August 2009: An den damaligen Bekennerschreiben der RAF entdecken die Ermittler Genmaterial, das eindeutig von Becker stammt. Die heute 58-Jährige wird in Berlin verhaftet, die Bundesanwaltschaft sieht sie nun wegen ihrer Rolle bei Planung und Organisation als Mittäterin.

Dezember 2009: Der deutsche Bundesgerichtshof gibt einer Haftbeschwerde Beckers statt. Sie wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Gegensatz zur Bundesanwaltschaft hält der BGH Becker nicht für eine Mittäterin beim Buback-Mord. Die Richter gehen von Beihilfe aus.

April 2010: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Becker beim Oberlandesgericht Stuttgart.

September 2010: Der Prozess gegen Becker beginnt in Stuttgart-Stammheim am 30. September.