Beschluss im Vorjahr machte Weg frei
Den jetzigen Übertritt von fünf anglikanischen Bischöfen hatte der Vatikan vor rund einem Jahr mit der Konstitution „Anglicanorum coetibus“ möglich gemacht. Anglikaner können damit unter Beibehaltung ihrer Tradition katholisch werden. Die damalige Präsentation verlief sehr zurückhaltend: Weder wollte man die anglikanische Kirche vor den Kopf stoßen noch etwas von Lockerungen etwa des Zölibats wissen.
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Anglikanische Geistliche könnten auch in der katholischen Kirche zu Priestern geweiht werden, das gelte gemäß der bisherigen Praxis auch für verheiratete Geistliche, wobei jeder Fall einzeln überprüft werden müsse. Für bisher unverheiratete anglikanische Priester gelte hingegen die Zölibatspflicht, hieß es in einer Pressemitteilung des Vatikans.
Reihe von Klarstellungen
Statt einer eigenen Pressekonferenz, gab es eine Reihe von Klarstellungen: Der Vorgang beruhe nicht auf einer Initiative des Heiligen Stuhls, sondern entspringe Gesuchen von anglikanischer Seite. Auch eine Belastung für den ökumenischen Dialog wurde bestritten.
In 13 Punkten legt die Konstitution den Rahmen für die neue Kirchenstruktur und die Bedingungen für die Mitgliedschaft fest. Die vatikanische Glaubenskongregation, die die alleinige Zuständigkeit in diesem Bereich hat, kann demnach pro Land ein oder auch mehrere neue Ordinariate einrichten - in Abstimmung mit der jeweiligen Bischofskonferenz.
Der Ordinarius des Personalordinariats ist in die nationale katholische Bischofskonferenz eingebunden. Mit allen diesen Regelungen wird gewährleistet, dass keine Sonderbistümer neben den katholischen Bistümern entstehen.
Verheiratete werden einzeln geprüft
Besonders gespannt erwartete man die Aussagen des Dokuments zum Priesteramt - und zum Zölibat. Bisherige anglikanische Geistliche können nach einem Übertritt zu katholischen Priestern geweiht werden, heißt es. Und bestätigt wird die bisherige Praxis, dass auch verheiratete frühere anglikanische Kleriker die katholische Priesterweihe erhalten können - nach Prüfung im Einzelfall.
Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass frühere katholische Priester, die zur anglikanischen Kirche konvertiert sind und geheiratet haben, jetzt aber „zurückkehren“ wollen, nicht zum priesterlichen Dienst zugelassen werden können. Auch anglikanische Kleriker, die konvertieren wollen, aber geschieden sind, haben keine Chance.
Im Hinblick auf die verheirateten anglikanischen Bischöfe sind die Regelungen großzügig: Auch solche Bischöfe können zu Ordinarien für die neuen „Personalordinariate“ ernannt werden. Auch wenn sie in der katholischen Kirche nur zu Priestern geweiht werden können, erhalten sie die volle „jurisdiktionelle Autorität“. Frühere verheiratete anglikanische Bischöfe können beim Heiligen Stuhl auch um die Genehmigung zum Gebrauch der bischöflichen Insignien (Mitra, Bischofsstab, Ring) ansuchen.
Briten doch konsterniert
Rowan Williams, Erzbischof von Canterbury und das geistliche Oberhaupt der Church of England, wurde erst 24 Stunden vorher über den Erlass „Anglicanorum coetibus“ informiert. Erst eine Woche später besuchte Williams den Papst in Rom, um das Thema zu erörtern. Überall im Land regte sich Empörung. Königin Elizabeth II., das weltliche Oberhaupt der Church of England, schickte im Jänner einen Vertrauten zum Heiligen Stuhl, um ihren Bedenken Ausdruck zu verleihen.
Die anglikanische Kirche hatte sich 1534 auf Betreiben des englischen Königs Heinrich VIII. von Rom abgespalten. Gespräche über eine Wiedervereinigung beider Kirchen sind seit Jahrzehnten ergebnislos verlaufen.
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