Themenüberblick

Österreichs EU-Abgeordnete gespalten

Von den Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) hängt es ab, wie viele EU-Bürger das neue Instrument für ihre Anliegen nutzen werden. Während sich Grüne und SPÖ für eine möglichst einfache Zulassung aussprechen, wünschen sich ÖVP und Freiheitliche dafür strengere Kriterien. Auch die Übernahme der Kosten für E-Voting-Systeme ist noch umstritten.

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Jörg Leichtfried, Delegationsleiter der SPÖ im EU-Parlament, kritisiert, dass in den vorliegenden Entwürfen vorgesehen ist, dass nur natürliche Personen eine Bürgerinitiative einbringen dürfen, Organisationen hingegen nicht: „Die EBI ist auch ein Instrument für NGOs und Gewerkschaften.“ Leichtfried spricht sich daher für eine Erweiterung der Definition um „gemeinnützige Organisationen“ aus.

Was die beiden vorgeschlagenen Varianten der Registrierung einer EBI betrifft - Unterschriftensammlung oder Anmeldung durch ein Komitee - so seien „beide Recht“. Ein Organisationskomitee habe den Vorteil, dass sich dieses leichter aufstellen lasse. Wenn andererseits bereits 300.000 Unterschriften zu einem Anliegen gesammelt wurden, dann sei der Druck auf die Kommission höher, sich ernsthaft mit dem Thema auseinanderzusetzen.

„Weniger Bürokratie besser“

Leichtfried schlägt vor, die Zulassungsentscheidung der Kommission vom Parlament prüfen zu lassen. Bei der Frage der Prüfung der Unterschriften vertritt Leichtfried die Meinung: „Je weniger bürokratisch, desto besser.“ Es müsse ein Weg „zwischen einfach und seriös“ gefunden werden.

Die Finanzierung der Software für die Onlinestimmensammlung ist für Leichtfried Sache der Kommission. „Es ist eine europäische Maßnahme, deshalb liegt die finanzielle Zuständigkeit bei der EU.“ Ein Anliegen sei Leichtfried in Bezug auf die öffentliche Anhörung durch die Kommission auch, dass ein „Mechanismus gefunden werden muss, der die EU zwingt, aktiv zu werden“.

Was den Zeitplan betrifft, nach dem die Verordnung zur EBI schon im Jänner vorliegen soll, zeigt sich Leichtfried pessimistisch. „Meistens ist es so, dass die Dinge, die mehr Demokratisierung bringen, sich auch stärker verzögern.“ An ein massenhaftes Aufkommen an EBIs glaube er auch nicht.

Rübig für eindeutige Identifikation

Für den ÖVP-Europaabgeordneten Paul Rübig soll die EBI ein „seriöses Instrument sein“. Die Authentifizierung der Unterschriften bei Anmeldung und Abstimmung solle deshalb durch die jeweiligen nationalen Behörden erfolgen. Rübig mahnt zu Gewissenhaftigkeit, immerhin könne die EBI einen Gesetzgebungsprozess anstoßen.

Was die Übernahme der Kosten für die notwendige E-Voting-Software angeht, so ist Rübig ganz anderer Meinung als Leichtfried. Dieses System bereitzustellen, sei Sache der Organisatoren. Zu dessen Zulassung würde ein „Kurzgutachten“ der EU ausreichen. In Österreich könne sich der Abgeordnete auch vorstellen, dass das bei der ÖH-Wahl verwendete E-Voting-Tool wieder zum Einsatz komme. „Ich würde das unterstützen“, so Rübig.

Instrument der Opposition

Was die Zulassung einer EBI betrifft, so glaubt Rübig nicht, dass dafür einfach nur der Antrag eines Komitees ausreicht. Er bevorzugt die Einreichung von Unterstützungsunterschriften, denn diese Methode sei „auch in Österreich für ein Begehren notwendig“. Die Bestimmungen über die Registrierung einer EBI seien eine „Verhandlungsposition“ für das Parlament. Rübig: „Ich habe gehört, dass etwa 30.000 Unterschriften ein Zielkorridor sind.“

„In Wahrheit ist die EBI ein Instrument der Oppositionen, um sich Gehör zu verschaffen“, betont der EU-Abgeordnete, womit es nur natürlichen Personen vorbehalten bleiben sollte. Rübig rechnet mit einer „absolut großen Flut an Initiativen“. Dass der Zeitplan eingehalten werde, sieht Rübig als realistisch.

Grüne aufseiten des EU-Parlaments

Die Position der Grünen entspreche sehr stark jener des Parlaments, meinte Wolfgang Machreich, Sprecher der grünen Europaabgeordneten Ulrike Lunacek. Die Partei würde sich auch für einen möglichst „niederschwelligen Zugang“ einsetzen.

Was die Verifizierung betrifft, so sei eine Identifikation der Unterstützer „überhaupt nicht notwendig. Das ist eine unnötige Schikane“. Machreich betont, dass die EBI „keine Wahl“ ist, sondern es lediglich um ein „Agendasetting“ gehe. Aber man sei gut beraten, bei einer EBI einen Überhang an Unterschriften zu haben, um hervorzuheben, „dass hier etwas nicht passt“.

Dass es zu einer EBI-Flut kommen werde, glaubt Machreich nicht. „Für uns ist wichtig, dass es so schnell wie möglich geht.“ Denn die EBI sei das einzige Instrument, das im Rahmen des Vertrags von Lissabon bisher nicht umgesetzt wurde. Gefragt nach der Wahrscheinlichkeit einer rechtzeitigen Umsetzung bis Jahresende zeigt sich der Grünen-Sprecher eher optimistisch.

Mölzer für „zwingende Folgen“

Als einen der wenigen positiven Punkte im Lissabon-Vertrag bezeichnet Andreas Mölzer, freiheitlicher Delegationsleiter im EU-Parlament, die EBI. Er fordert jedoch, dass eine erfolgreiche Initiative „zwingend eine Ausarbeitung eines Rechtsaktes der Kommission zur Folge haben muss“. Die Initiierung einer EBI solle juristischen Personen nicht vorenthalten werden, so Mölzer. Wobei er in erster Linie nicht an Parteien, sondern vielmehr an NGOs und Vereine denke, die davon betroffen wären. Zudem befürworte er das Bürgerkomiteemodell für eine Registrierung.

„Missbrauch verhindern“

Eine genaue Verifizierung der Unterschriften ist nach Meinung des FPÖ-Abgeordneten angebracht. „Die Authentizität muss in jedem Fall gewährleistet sein, um Missbrauch zu verhindern.“ So könne eine Initiative durch „bewusste Falschunterzeichner sabotiert werden“, wenn die Hürde zu niedrig sei, befürchtet Mölzer.

Für die Onlinesammlung solle die Kommission eine „europaweit einheitliche Software zur Verfügung stellen“. Damit würden Ungleichheiten und Probleme bei der Anerkennung in verschiedenen Mitgliedsstaaten ausgeschlossen.

Claudia Glechner, ORF.at

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