Winterreifenpflicht in Kraft getreten

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Seit heute bis zum 15. April 2011 gilt in Österreich die „situative Winterausrüstungspflicht“ für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen. Das Gesetz schreibt vor, dass Autofahrer bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Alternativ dürfen sie Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Verstöße werden mit einer Strafe von 35 Euro geahndet. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen Bußgelder in der Höhe bis zu 5.000 Euro. Als Winterreifen werden gesetzlich Modelle anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ (M+S, M. S. oder M&S) gekennzeichnet sind und mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen fünf Millimeter Profiltiefe aufweisen. Für Lkws über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt eine Winterreifenpflicht unabhängig davon ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.