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Interessenkonflikte und fehlende Beweise

Die US-Staatsanwaltschaft hat die Mordanklage gegen den ehemaligen Blackwater-Mitarbeiter Andrew J. Moonen fallengelassen. Moonen war beschuldigt worden, 2006 einen irakischen Sicherheitsbeamten erschossen zu haben. Die Beweise für eine Verurteilung reichten jedoch nicht aus - wie auch schon bei mehreren verdächtigten Ex-Blackwater-Mitarbeitern davor. Der Prozess um das streitbare Unternehmen droht auseinanderzufallen.

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Die private Sicherheitsfirma steht spätestens seit dem Zwischenfall im September 2007 unter Kritik. Damals hatten Blackwater-Mitarbeiter im Westen Bagdads nahezu unprovoziert in die Menge geschossen, während dort ein Konvoi mit US-Diplomaten vorbeifuhr. Sie erschossen dabei 17 Zivilisten. Nach dem Tod der Zivilisten und wachsender Kritik an Blackwater wurde dem Unternehmen von der Regierung in Bagdad die Lizenz entzogen. Auch das US-Außenministerium hatte damals Blackwater Aufträge zum Schutz von Mitarbeitern und Konvois im Irak entzogen.

Verurteilungen scheitern an Rechtshürden

Der Prozess gegen die fünf beteiligten Sicherheitsmitarbeiter platzte jedoch. Zu Unrecht, wie das Justizministerium Anfang des Jahres befand - der Fall soll in Berufung gehen. Keinen Erfolg verzeichnete die Staatsanwaltschaft auch in der Causa zweier anderer früherer Blackwater-Angestellten, die zwei afghanische Zivilisten getötet haben sollen.

Die Schwierigkeit, diese Männer zur Verantwortung zu ziehen, zeigen die heiklen Rechtsfragen, die durch den vermehrten Einsatz privater Sicherheitsfirmen in Kriegsgebieten entstehen. Interviews mit beteiligten Anwälten und Rechtsexperten hätten gezeigt, dass die Prozesse an einer Serie von Rechtshürden gescheitert sind, berichtete die „NYT“.

Schwierige Beweisführung in Kriegsgebieten

In Kriegsgebieten sei die Beweisführung enorm schwierig, Immunitätsabkommen für die Angeklagten erschwerten die Situation zusätzlich. „Es gibt Probleme mit dem Vorhandensein von Zeugen, mit der Verfügbarkeit von Beweisen und mit der Qualität der Beweise“, so ein anonymer Mitarbeiter des US-Justizministeriums gegenüber der „NYT“.

Moonen etwa habe laut seinem Anwalt erst eine Aussage gemacht, als ihm mit dem Verlust seines Jobs gedroht wurde. Im Falle einer Aussage würde er jedoch Immunität gegenüber Strafverfolgung erhalten. Ein Verfahren, das laut „NYT“ in ähnlicher Form auch bei den fünf Mitarbeitern im Irak angewandt wurde. „Sobald Sie Aussagen immunisieren, ist es wirklich hart, jemanden zu belangen“, sagte Andrew Leipold, ein Rechtsprofessor der Universität Illinois, gegenüber der Zeitung.

Interesse an Aufklärung überwiegt Strafverfolgung

In diesen Fällen überwiege oft das Interesse daran, zu erfahren, was passiert ist, gegenüber jenem, die Beteiligten strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, so Leipold. „Das macht aber jede zukünftige Rechtsverfolgung sehr hart.“ Erschwert wird das zusätzlich dadurch, dass sich die Angeklagten in den beiden davor genannten Fällen auf Notwehr beriefen.

Aufträge im Rechtsvakuum

Eine juristische Herausforderung sind die Causae auch in puncto Gesetzeszugehörigkeit: Die Blackwater-Mitarbeiter arbeiteten unter einem Vertrag mit dem Außenministerium. Dadurch fallen sie nicht unter die rechtlichen Bestimmungen für Auftragnehmer des Verteidigungsministeriums bei Überseeeinsätzen, für die es ein eigenes Militärgesetz gibt. Ob dieses Gesetz auch für private Sicherheitsfirmen wie Blackwater gilt, ist unklar.

Bis zum vorigen Jahr waren private Auftragnehmer sogar immun gegenüber irakischen Gesetzen, wodurch sie in einem Rechtsvakuum operierten, wie Eric Jensen, Rechtsprofessor an der Fordham Universität, gegenüber „NYT“ sagte. „Als Anwalt wäre ich besorgt darüber, dass, selbst wenn ich an der Immunität vorbeikomme und an den Problemen mit Zeugen und Beweisen, dass man selbst dann nicht einmal ein Gesetz hätte, das die Strafverfolgung eines Außenministeriumsauftragnehmer unterstützt“, beklagt Jensen.

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