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Weniger Rechte, mehr Pflichten

In den vergangenen Jahren ist das Fremdenrecht immer wieder verschärft worden. Das letzte Fremdenrechtspaket passierte erst im Oktober 2009 den Nationalrat. Dieses ermöglichte eine Ausweitung der Schubhaft, eine Eindämmung unberechtigter Folgeanträge sowie die Möglichkeit einer Altersfeststellung mittels Röntgenaufnahmen.

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Auch die Gebietsbeschränkungen wurden verschärft. Der Asylwerber durfte sich während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten. Bis dahin war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Auch die Meldepflichten wurden strenger. Wer nicht in einer Bundesbetreuungsstelle lebt, hat sich in Abständen von 48 Stunden bei einer Polizeiinspektion zu melden. Diejenigen, die in einer Betreuungsstätte wohnen, dürfen sich nicht mehr als zwei Tage aus dieser entfernen. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen.

„Mitwirkungspflicht“ verschoben

Mit der „Mitwirkungspflicht“ soll nun eine neue Verschärfung kommen. Ein geplanter Beschluss im Ministerrat am Dienstag wurde allerdings verschoben. Der Entwurf sieht vor, dass sich Asylwerber ab Stellen des Antrags 120 Stunden zur Verfügung halten müssen, sonst droht ihnen eine umgehende Festnahme. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) begründete diese Neuerung damit, dass der bisherige Passus „totes Recht“ sei, da man von Asylwerbern nicht erwarten könne, dass sie die Grenzen der Bezirke Vöcklabruck (für die Erstaufnahmestelle Thalham) beziehungsweise Baden (für Traiskirchen) genau kennen.

Während des Zulassungsverfahrens erhalten Flüchtlinge zudem eine „rote Karte“. Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.

Stichtagsregelung

Eine weitere Änderung der Gesetze gab es auch im März 2009, sie betraf das humanitäre Bleiberecht. Die Gesetzesänderung war durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden. Es wurde dabei zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, konnten von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden.

Die andere Gruppe, die schon früher im Land war, bekommt auf Antrag ein eigenes Verfahren. Voraussetzung ist, dass sich die Betroffenen seit ihrer Einreise durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und ihr Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.

Asylgerichtshof als Berufungsinstanz

Kritik gab es Ende 2007 auch im Zusammenhang mit dem neuen Asylgerichtshof. Dieser wurde als neue Berufungsinstanz im Asylverfahren installiert und ersetzte damit den Unabhängigen Bundesasylsenat. Das Gericht ist im Bundeskanzleramt beheimatet und trifft im Regelfall die Letztentscheidung über den Asylantrag. Denn Asylwerber haben keine Möglichkeit mehr, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden.

Schubhaft auch für Traumatisierte

Das wohl umstrittenste Fremdenrechtspaket wurde unter Schwarz-Blau mit Zustimmung der SPÖ 2005 verabschiedet. Die Asylregelungen brachten unter anderem Verschärfungen bei der Schubhaft. Besonders umstritten war jener Passus, wonach künftig auch traumatisierte Asylwerber abgeschoben werden können, sofern das medizinisch verantwortbar ist und ein anderer EU-Staat (oder Norwegen, Island) für den Fall erstzuständig ist.

Damals wurde auch die Gebietsbeschränkung für das maximal 20-tägige Zulassungsverfahren eingeführt, die ja mittlerweile zweimal nachgeschärft wurde. Auch eine verstärkte Mitwirkungspflichten wurde damals eingeführt, Asylwerber müssen seit dem u. a. ständig ihren Aufenthaltsort bekanntgeben. Eine weitere Verschärfung betraf die Asylgründe. Personen, die in ihrem Herkunftsland eine sichere Rückzugsmöglichkeit haben, hatten keinen Anspruch auf Asyl mehr.

Deutschkenntnisse gefordert

Zudem wurden auch Bestimmungen für legale Zuwanderer verschärft. So wurden die Fristen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft verlängert und ein Integrationsvertrag eingeführt, der vor allem Deutschkenntnisse einfordert. Einige Zuwanderer wurden bereits ausgewiesen, nachdem sie die erforderlichen Prüfungen nicht rechtzeitig absolviert hatten. In Planung ist nun auch noch, dass Neu-Zuwanderer bereits vor ihrer Einreise Deutschkenntnisse an den Botschaften mittels Zeugnis belegen müssen.

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