„Kinder gehören nicht ins Gefängnis“
Nur wenige Tage nach der nicht gerade sensiblen Abschiebung von achtjährigen Zwillingen in das Kosovo lässt ein neuer Abschiebefall die Gemüter hochgehen. Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International, Caritas, Diakonie und SOS Kinderdörfer nehmen nun die Abgeordneten des Nationalrats in die Pflicht.
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In persönlichen Briefen werden die 183 Mandatare aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen und eine Inhaftierung von Kindern unmöglich gemacht wird. Die Schreiben der gemeinsamen Initiative „Gegen Unrecht“ wurden am Donnerstagvormittag von Vertretern der NGOs im Parlament abgegeben. „Es kann für die Sicherheit der Republik nicht notwendig sein, zwei Kinder von ihrer Mutter zu trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen“, heißt es im Brief der Menschenrechtsorganisationen an die Abgeordneten.
NGOs: Verstoß gegen Kinderrechtskonvention
Nach einem Fall wie dem der Abschiebung der achtjährigen Zwillinge dürfe nicht zur Tagesordnung übergegangen werden, denn aus der täglichen Arbeit wisse man, dass das kein Einzelfall sei. Wenn es die Rechtslage erfordere, „Familien auseinanderzureißen und kleine Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen, um sie abschieben zu können“, dann gehörten diese Gesetze geändert: „Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören.“
Es sei nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien, deren Kinder den größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht hätten und die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprächen, kein humanitäres Bleiberecht erhielten, argumentieren die Hilfsorganisation und glauben, dass im aktuellen Fall der Familie K. offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt worden seien und gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen worden sei.
Bisher keine Verankerung in Verfassung
Österreich habe zwar die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren sei aber nicht gedacht worden: „Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor.“ Das Vorgehen der Polizei, die Zerreißung von Familien durch Einsperren und getrennte Abschiebung zeigten aktuell die Missachtung dieses Grundsatzes.
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