„Spiegel“: Deutsche Gerichte wenden Scharia an
Die Scharia wird nach Aussagen von Rechtsexperten auch in Deutschland regelmäßig angewandt. „Wir praktizieren islamisches Recht seit Jahren. Und das ist auch gut so“, sagte Hilmar Krüger, Professor für ausländisches Privatrecht an der Universität Köln, dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ laut einem Vorabbericht von heute. Er widersprach damit der Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wonach die Scharia in Deutschland nicht gelte.
Normen des islamischen Rechts finden demnach vor allem im Familien- und Erbrecht der Scharia Anwendung. So würden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet und geschieden. Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingehen, könnten in Deutschland Ansprüche wie Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes geltend machen.
„Es gilt das Grundgesetz, nicht die Scharia“
Merkel hatte sich in die Debatte um die Rede von Bundespräsident Christian Wulff zur Integration mit den Worten eingeschaltet, „es gilt bei uns das Grundgesetz, und nicht die Scharia“. Wulff hatte in seiner Ansprache am 3. Oktober den Islam als zu Deutschland gehörend bezeichnet.
Laut „Spiegel“ berufen sich immer wieder deutsche Richter auf die Scharia: So habe das Bundessozialgericht in Kassel vor einigen Jahren die Klage einer Marokkanerin mit dem Verweis auf islamisches Recht abgelehnt. Die Witwe hatte sich geweigert, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. Die Richter hätten hingegen geurteilt, dass beiden Gattinnen der gleiche Rentenanteil zustehe.