„Kleingeistige Debatte“
Walter Gröbchen, Betreiber des Labels monkey, verteidigt die neue Abgabe auf Festplatten. Er sieht darin eine „milde Form der Kultursteuer“.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Der Gesetzgeber habe sich über das Urheberrechtsgesetz entschlossen, Künstlern im Gegenzug für das pauschale Recht auf Privatkopie eine Entschädigung zu geben, sagte Gröbchen, der der „Leerkassettenvergütung“ auch eine Kolumne in der Tageszeitung „Presse am Sonntag“ und in seinem Blog gewidmet hat. „Ich halte die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten für gerechtfertigt.“
„Wenn man das Prinzip einer Pauschalabgabe akzeptiert und versteht, wird man nicht hergehen und sagen, auf meiner Festplatte liegen nur Urlaubsfotos und kaum Musik“, so der Musikmanager. Der Gesetzgeber könne das im Detail nicht prüfen, für Firmen gebe es Ausnahmeregelungen, ansonsten greife eben die Pauschalabgabe.
„Beitrag zur geschwächten Musikwirtschaft“
Die Allgemeinheit trage im Falle der Urheberrechtsabgabe „relativ massiv" zur Stützung einer prinzipiell geschwächten Contentwirtschaft bei“, sagte Gröbchen: „Als Label-Betreiber kann ich das beurteilen.“
Gröbchen versteht zwar die Einwände der Konsumenten: „Alles, was ein Produkt verteuert, ist nicht gerne gesehen.“ Ebenso gut könnte man auch gegen die Mehrwertsteuer wettern, sagte der Label-Chef. Die Debatte über die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten hält er für „kleingeistig“: „Zumal Speichermedien einen Preisverfall erlebt haben.“
Link: