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„Trampolin“ in Arbeitsmarkt

Wer die Mindestsicherung beziehen will, muss auch bereit sein, Arbeit anzunehmen. Das wurde bei der mit September erfolgten Einführung festgelegt. Einzig Personen mit Betreuungspflichten für Kinder bis zu drei Jahren bzw. schwere Pflegefälle in der näheren Familie, Bezieher im Pensionsalter und Arbeitsunfähige sind von der Verpflichtung ausgenommen.

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Bei allen anderen Fällen kommt es zur Streichung bzw. Kürzung der Leistung, wenn der Bezieher die Annahme einer Arbeit verweigert. Um zu gewährleisten, dass die Mindestsicherung als „Trampolin“ zurück in den Arbeitsmarkt dient, werden die Bezieher in den Betreuungskreis des Arbeitsmarktservice aufgenommen. Angeboten werden dort Beratungs-und Betreuungsangebote, wie sie etwa für langzeitarbeitslose Bezieher einer Arbeitslosenunterstützung vorgesehen sind.

744 Euro pro Monat

Grundsätzlich kann man die Mindestsicherung ohne zeitliche Begrenzung beziehen, sofern die Notwendigkeit dazu besteht. Die Höhe bezieht sich auf die jeweilige Ausgleichszulage für Pensionisten, beträgt derzeit also 744 Euro für Einzelpersonen, für Paare liegt sie bei 1.116 Euro.

Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und „die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind“. Das sind neben Österreichern auch EU-Bürger (mit Ausnahmen bei den neuen Mitgliedsstaaten), EWR-Bürger, wenn sie sich in Österreich als Arbeitnehmer befinden und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben.

Zuerst kommt Vermögen dran

Eigenes Vermögen muss bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufgebraucht werden, bevor die Unterstützung bezogen werden kann. Behalten dürfen die Bezieher u. a. ihre Wohnung, sofern diese angemessen ist. Das Auto muss nicht verwertet werden, wenn man es zur Berufsausübung benötigt.

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