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Nach militärischer Basisausbildung

Nach Monaten der Verhandlungen ist nun in der Regierung doch eine Einigung auf die Zivildienstnovelle gelungen. Damit wird es ehemaligen Zivildienern ermöglicht, unter gewissen Voraussetzungen einen Polizeidienst anzutreten, was bisher wegen des Waffenverbots faktisch ausgeschlossen war. Weiters erhalten sie mehr Urlaubstage zur Jobsuche.

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Beschlossen wird die Novelle nach Angaben von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) im Ministerrat kommenden Dienstag. Der Weg zum Militär steht Zivildienern freilich nicht ohne Hürde offen. Sie müssen eine militärische Basisausbildung absolvieren, um auch den Dienst mit der Schusswaffe bei der Exekutive ausführen zu dürfen.

Grund für diese Änderung laut Fekter: „Ich kann bei der Polizei auf junge, fähige Männer nicht verzichten.“ Für Jäger, Sport- und Traditionsschützen bietet das neue Zivildienstgesetz eine Ausnahmeregelung. Sie können das 15-jährige Waffenverbot für „Zivis“ streichen lassen, also kann sich künftig auch ein Zivildiener zum olympischen Sportschützen entwickeln.

Einsatzgebiet Kindergärten

Erweitert wird das Angebot an Einrichtungen, die künftig Zivildiener zugewiesen bekommen. Auch Kindergärten werden zum Einsatzgebiet. Das ging bisher nur, wenn in der Einrichtung Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut wurden. Ebenfalls eingesetzt werden die Zivildiener nunmehr in Einrichtungen, die Fremde beraten und die Integration dieser unterstützen.

„Gegen Arbeitsunwillige durchgreifen“

Nach Ansicht Fekters bietet die Novelle Zivildienern künftige „optimale Bedingungen für ihren Dienst an der Allgemeinheit“. Zugleich betonte Fekter in einer Aussendung, dass Trägerorganisationen künftig die notwendigen Werkzeuge in der Hand hätten, „um gegen Arbeitsunwillige durchzugreifen“.

In der aktuellen Aussendung wurden die genauen Bestimmungen nicht erwähnt. Laut Entwurf vom April sieht die Novelle aber vor, dass eine vorzeitige Entlassung aus dem Dienst künftig nach 18 Krankenstandstagen möglich ist, nicht wie bisher nach 24. Der Zivildienst muss dann freilich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Stärker ausgeliefert

Konfliktträchtiger könnte aber - im negativen Fall - eine andere darin enthaltene Bestimmung sein, wonach Trägerorganisationen künftig Zivildiener leichter und rascher entlassen können. Trägerorganisationen können damit Zivildiener „zurückgeben“, wenn diese sich als ungeeignet erweisen sollten. Das erhöht umgekehrt freilich den Druck auf die Zivildiener, die den Trägerorganisationen damit - noch - stärker ausgeliefert sind als bisher.

„Zwangsdiener des Sozialsystems“

Im Vorfeld hatte es Kritik von mehreren Seiten an der Novelle gegeben. Etablierte Trägerorganisationen hatten sich vor allem an der Ausweitung des Kreises der Trägerorganisationen gestoßen, da damit die Konkurrenz um die als Arbeitskraft äußerst kostengünstigen Zivildiener zunimmt.

Die Opposition hatte die Novelle ebenfalls stark bekrittelt. Die Grünen monierten, die Zivildiener würden noch mehr als bisher dazu herangezogen, soziale Löcher zu stopfen. Zivildiener würden als „Zwangsdiener“ für das soziale System ausgenützt. Das BZÖ hält den Einsatz von Zivildienern in Kindergärten für verfassungswidrig. Die FPÖ lehnt die Novelle als unnötig rundweg ab. Stattdessen müsse die Regierung die „Großbaustelle Bundesheer“ in Angriff nehmen.

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