Temporäres Fernbleiben möglich
Ab September ist der Besuch eines Kindergartens für alle Fünfjährigen verpflichtend. Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht müssen dann zumindest 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche in einer Betreuungseinrichtung verbringen. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden in der Woche ist - wie schon seit vergangenem Herbst - kostenlos.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Ausnahmen von der Verpflichtung, etwa wegen einer Behinderung oder „schwieriger Wegverhältnisse“, sind möglich, müssen aber beantragt werden. Viele Kinder würden beim Eintritt in die Volksschule nicht über die entsprechenden Kompetenzen verfügen, erklärte Familienstaatssekretärin Christine Marek (ÖVP) gegenüber der APA den Grund für die Verpflichtung. Etwa 30 Prozent hätten beispielsweise Sprachdefizite. Ziel sei es, allen Kindern die gleichen Chancen zu ermöglichen.
Zahlreiche Ausnahmen
Die Verpflichtung betrifft laut der entsprechenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jene Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Als geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen werden öffentliche und private Kindergärten, altersgemischte Gruppen, Übungs- und Betriebskindergärten gesehen. Allerdings ist - auf Antrag - auch eine Betreuung zuhause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden.
Ausnahmen sind auch möglich, wenn das Kind behindert ist, aus anderen medizinischen Gründen oder wenn besonderer sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung oder schwierigen Wegverhältnissen zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung kann eine Ausnahme beim Land beantragt werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.
Nicht alles kostenlos
Im Gegensatz zur Schule sind Urlaube außerhalb der Ferienzeiten von bis zu drei Wochen möglich, weitere Gründe für ein Fernbleiben vom Kindergarten wären eine Erkrankung des Kindes oder der Eltern sowie außergewöhnliche Ereignisse. Nicht alles ist übrigens beim halbtägigen Besuch kostenlos: Mahlzeiten oder Spezialangebote müssen weiterhin bezahlt werden.
Bundesfinanzierung bis 2013 gesichert
Der Bund stellt den Ländern auch für das kommende Kindergartenjahr wieder einen Zuschuss von 70 Mio. Euro zur Verfügung, der nach dem Anteil der Fünfjährigen aufgeteilt wird. Wien erhält demnach mit rund 14,4 Mio. Euro (20,6 Prozent) das meiste Geld. Jene Mittel, die nicht benötigt werden, müssen die Länder in den quantitativen und qualitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots investieren. Die Finanzierung des Bundes ist zunächst bis 2013 gesichert - danach gibt es neue Finanzausgleichsverhandlungen.
Link: