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Verfassung soll gespaltenes Land einen

Die Kenianer haben im August mit großer Mehrheit für eine neue Verfassung gestimmt. Das Referendum verlief entgegen Befürchtungen insgesamt friedlich. Unter anderem soll die Macht des Präsidenten deutlich begrenzt werden, auch Landreformen und eine teilweise Legalisierung von Abtreibungen sieht der Verfassungsentwurf vor.

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69 Prozent der Wähler sprachen sich für das neue Grundgesetz aus. Insgesamt waren rund 12,4 Millionen Wahlberechtigte zur Abgabe ihrer Stimme über den Entwurf aufgerufen. Die Wahlbeteiligung war mit 60 bis 70 Prozent hoch. Hunderte Menschen hatten teilweise stundenlang gewartet, um bei Öffnung der Wahllokale um 6.00 Uhr Früh als Erste ihre Stimme abgeben zu können.

Warteschlange vor einem Wahllokal

APA/EPA/Stafford Ondego

Lange Schlangen vor Wahllokalen

Wichtigste Reform seit Jahrzehnten

Es ist das wohl wichtigste Reformwerk der vergangenen 20 Jahre in Kenia. Die bisherige Verfassung stammt noch aus der Zeit der Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1963 und ist nach Ansicht von Kritikern dringend erneuerungsbedürftig. Sie habe, so heißt es, die in Kenia weit verbreitete Korruption begünstigt, aber auch das mitunter tödliche Stammesdenken. Ziel der neuen Verfassung ist es, das in Volksgruppen gespaltene ostafrikanische Land zu einen.

Nach der Präsidentenwahl 2007 hatten sowohl Oppositionsführer Raila Odinga als auch der amtierende Präsident Mwai Kibaki den Sieg für sich beansprucht. Es kam zu blutigen Unruhen, das Land versank für Wochen in Chaos und Gewalt. Etwa 1.500 Menschen wurden getötet, 300.000 ergriffen die Flucht. Auf internationalen Druck hin einigten sich die verfeindeten Parteien auf ein Koalitionsabkommen und eine Machtteilung. Die beiden Kontrahenten Kibaki und Odinga unterstützten nun die neue Verfassung.

Parlament kontrolliert Präsidenten

Der Verfassungsentwurf sieht eine Rückkehr zum reinen Präsidialsystem vor, wenn auch in abgeschwächter Form. Der Präsident wird wieder Staats- und Regierungschef, seine Befugnisse werden jedoch eingeschränkt. So muss der Staatschef unter anderem künftig alle Besetzungen vom Parlament bewilligen lassen. Daneben sollen zwei weitere wichtige Neuerungen eingeführt werden: ein Oberhaus und eine Art föderales System, das auf den neugeschaffenen Verwaltungsgebieten der „Grafschaften“ fußt.

Senat und Abgeordnetenhaus bilden das künftige Parlament. 47 Senatoren kommen künftig aus den Grafschaften, 16 weitere werden von den politischen Parteien bestellt sowie je zwei von Jugendvertretern und Menschen mit Behinderung. Beide Parlamentskammern sollen den Präsidenten, der maximal zwei fünfjährige Amtszeiten lang regieren darf, abberufen können.

Bodenreform soll Gerechtigkeit schaffen

Für juristische Streitsachen aller Art wird als oberste Instanz ein oberster Gerichtshof geschaffen. Künftig soll auch ein Amtsenthebungsverfahren möglich sein.

Außerdem sieht die neue Verfassung eine Bodenreform vor, bei der es im Kern um die Modalitäten des Grunderwerbs und die Begrenzung der Größe privaten Grundbesitzes geht. Zudem sollen Frauen gleichberechtigt sein, wenn es um Landbesitz geht. Ärmeren Bäuerinnen und Bauern will man damit mehr Gerechtigkeit verschaffen. Eine Landkommission soll illegale Grundgeschäfte aufheben und Ländereien an Volksgruppen zurückerstatten.

Unterstützer tanzen bemalt vor einem Soldaten

APA/EPA/Dai Kurokawa

Emotional geführter Wahlkampf

Streit über Abtreibung

Streit gab es vor der Abstimmung besonders in zwei Punkten: Konservative Gläubige und Evangelikale lehnten eine liberalisierte Abtreibungsregelung ab, die Schwangerschaftsabbrüche bei Lebensgefahr für die Mutter zulassen soll. Kritisiert wird zudem, dass es weiterhin eine islamische Gerichtsbarkeit in Familienfragen geben soll, wie sie bereits die alte Verfassung kennt.

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