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Experten skeptisch bei Automatismus

Die zur parlamentarischen Enquete Ende Juni zur Obsorge geladenen Experten waren unterschiedlicher Meinung, was die Sinnhaftigkeit einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung betrifft.

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So sagte etwa der Männer- und Geschlechterforscher Erich Lehner von der Universität Klagenfurt, dass eine automatische Ausweitung der Obsorge der gesellschaftlichen Realität nicht entsprechen würde. Für eine Verpflichtung beider Elternteile sprach sich unter anderen Susanne Ferrari von der Karl-Franzens-Universität Graz aus.

Lehner wies darauf hin, dass in der Gesellschaft der Mann immer noch oft als Familienernährer und die Frau als Hausfrau bzw. Zuverdienerin gelte. Er sei zwar für Verbesserungen der Praxis der Obsorge, aber dagegen, die Obsorge automatisch auszuweiten, weil die gesellschaftliche Realität dem noch nicht entspreche. Die Wurzel der Probleme liege am Beginn einer Beziehung, in den Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Pflegearbeit und des Erwerbs, so Lehner. Man sollte deshalb die aktuelle Debatte mit einer intensiven Gleichstellungsdiskussion verbinden.

Viele ungelöste Probleme im Familienbereich

Für Elisabeth Wöran von der Plattform für Alleinerziehende gibt es im Familienbereich viele Probleme zu lösen. So seien etwa beide Elternteile für den Unterhalt zuständig. Es sei aber möglich, dass sich einer dieser Pflicht entzieht, kritisierte Wöran. 17 Prozent der Kinder würden weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen.

Auch würden Entscheidungen der Gerichte oft nicht schnell genug gefällt. Nur eine automatische gemeinsame Obsorge einzuführen, ohne Lösungen für die anderen Probleme zu finden, wäre ein „Schritt rückwärts“, so Wöran.

Die Obsorge beider Elternteile solle nach einer Scheidung und auch nach einer Trennung von unverheirateten Paaren unabhängig von einer Vereinbarung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes bestehen bleiben, meinte Ferrari.

Kindeswohl hat Priorität

Das Kindeswohl müsse oberste Priorität haben, betonte Ferrari. Bei unverheirateten Paaren, die derzeit eine gemeinsame Obsorge für ein Kind extra beantragen müssen, solle es zumindest ermöglicht werden, dass ein Elternteil einen Antrag auf gemeinsame Obsorge auch ohne die Zustimmung des anderen Elternteils stellen kann, so Ferrari.

Brigitte Birnbaum, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, sieht das Hauptproblem bei der derzeit möglichen freiwilligen gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen darin, dass grundlos von der Vereinbarung abgegangen werden kann, und auch, dass ein Hauptaufenthaltsort des Kindes festgelegt werden muss.

Das deutsche Modell, bei dem die gemeinsame Obsorge nach der Trennung grundsätzlich weitergeführt wird, habe sich bewährt, so Birnbaum. Sie sei deshalb zugänglich für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht, allerdings müsse es vorher eine Beratung geben. Probleme ortet Birnbaum beim Besuchsrecht: Es dauere etwa oft viel zu lange, bis es zu ersten Kontakten komme.

Verfahren sehr frustrierend

Auch für Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, stellt das Besuchsrecht eine wichtige Frage dar - die entsprechenden Verfahren seien derzeit „sehr frustrierend“. Sie schlug eine dem Gericht vorgelagerte Vermittlungsstelle vor, wo mittels Mediation eine Lösung gesucht werden sollte. Obsorgeverfahren seien „scheußliche Verfahren“, meinte sie außerdem. Die werde man sich zwar nie ersparen, man sollte aber schauen, dass es möglichst wenige davon gebe.

Die gemeinsame Obsorge habe positive Auswirkungen gezeigt, weshalb sie diese auch bejahe. Es müsse aber auch eine verpflichtende Elternberatung im Zuge der Scheidung geben, um manche Konflikte schon im Keim ersticken zu können, forderte die Richterin.

Mehr Information und Beratung gefordert

Die meisten Experten sprachen sich zudem für mehr Information und Beratung, aber auch Schlichtungsstellen im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens aus, um einer Eskalation des Konflikts vorzubeugen und das Verfahren zu beschleunigen. Dafür sei allerdings das Gericht der falsche Ort, betonte betonte Franz Mauthner, Richter am Bezirksgericht Floridsdorf. Er forderte daher eine dem Gericht vorgelagerte Schlichtungsstelle, etwa in der Frage des Besuchsrechts.

Reinhard Neumayer von der Abteilung Jugendwohlfahrt beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung wies darauf hin, dass Kinder „klare Entscheidungen“ brauchen.

„Derzeitiges Modell funktioniert einigermaßen“

Georg Kathrein, Sektionschef im Justizministerium, unterstrich, dass das derzeitige Modell der freiwilligen gemeinsamen Obsorge „einigermaßen funktioniert“ habe, aber auch „gewisse Schwächen“ aufweise, etwa weil es an das Einvernehmen der Eltern gebunden sei und die Beendigung auf Antrag eines Elternteils erfolge.

In Europa scheine die Entwicklung in Richtung automatische gemeinsame Obsorge nach Scheidungen und auch für unverheiratete Eltern zu gehen. Patentlösungen werde es wahrscheinlich nicht geben, man müsse jedenfalls weg vom „Kampf ums Kind“. Ein mögliches Gesetzesprojekt solle mit Vorsicht und Rücksicht angegangen werden, nach dem Sommer wolle man eine entsprechende Arbeitsgruppe einrichten, kündigte Kathrein an.

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