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Voraussetzung: Geregelter Arbeitsablauf

Haftstrafen können künftig auch außerhalb der Gefängnismauern absolviert werden. Möglich ist das seit der Einführung der elektronischen Fußfessel am 1. September. Eingesetzt werden soll sie sowohl in der Straf- als auch in der Untersuchungshaft.

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Grundsätzlich kommt diese Form des elektronisch überwachten Hausarrests für Personen infrage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem ein geregelter Arbeitsablauf. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkommt, muss etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen.

Die Anträge werden durch den Verein Neustart geprüft, der feststellen muss, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für den Erhalt der Fußfessel erfüllen: Dazu zählt auch eine eigene Wohnmöglichkeit, wobei Neustart die jeweilige Wohnung in Augenschein nimmt und auch die Zustimmung allfälliger Mitbewohner - in den meisten Fällen wohl Familienangehörige - zum Hausarrest einholt.

Wie funktioniert die Fußfessel?

Die elektronische Fußfessel gleicht einer überdimensionalen Armbanduhr, die am Fußgelenk angebracht wird. Bei der elektronischen Überwachung muss der Häftling dann zu bestimmten Zeiten zu Hause sein. Die Anwesenheit wird technisch kontrolliert, wobei eine stationäre Einheit ständig mit einem Server verbunden ist und mit einem Kunststoffband am Fußgelenk kommuniziert.

Bei allen nicht richterlich genehmigten Ausgängen wie etwa einem Arztbesuch, dem Aufsuchen des Arbeitsplatzes und bei Manipulationsversuchen wird sofort Alarm geschlagen.

Kosten von 22 Euro pro Tag

Der erste Häftling, der mit einer Fußfessel entlassen wurde, ist ein Mann aus Salzburg. Er hätte eigentlich noch bis kommenden Sommer eine Haftstrafe zu verbüßen, erfüllt aber alle Voraussetzungen für den Hausarrest. Wöchentlich oder 14-tägig wird ein Profil erstellt, in dem die Zeiten genau definiert sind, zu denen der Häftling die Wohnung verlassen darf. Das sind neben der Arbeit beispielsweise Behördenwege und Arztbesuche.

Neben einer Entlastung der überfüllten Gefängnisse bringt die Fußfessel für den Staat auch eine deutliche Ersparnis mit sich: Ein Häftling kostet internen Berechnungen des Justizministeriums zufolge 100 Euro pro Hafttag. Die Fußfessel schlägt sich demgegenüber mit 22 Euro pro Tag zu Buche, wobei der Großteil davon - nämlich 17 Euro - für Betreuungsmaßnahmen anfällt. Die Kosten haben die Fußfesselträger zu bezahlen, sofern sie dazu finanziell in der Lage sind.

Von ihrem Verdienst wird erst dann etwas als Beitrag zum Hausarrest abgezogen, wenn sichergestellt ist, dass sie mit dem verbleibenden Rest den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten können.

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